Wer Schulden nicht rechtzeitig bezahlt, muss ab Jahresbeginn erheblich tiefer in die Tasche greifen. Denn die Bundesbank erhöht den sogenannten Basiszins deutlich. Der Wert ist für Verzugszinsen relevant. Von Martin Reim
Erstmals seit 14 Jahren erhöht die Deutsche Bundesbank den Basiszins zum Jahreswechsel. Wie die Behörde bekanntgab, steigt der Wert von minus 0,88 auf plus 1,62 Prozent. Hintergrund sind die Zinsschritte der Europäischen Zentralbank der vergangenen Monate zur Bekämpfung der Inflation.
Was sind die Basiszinsen der Deutschen Bundesbank?
Die Bundesbank berechnet den Basiszins nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Seit 2013 war der Wert negativ und hatte seit Juli 2016 minus 0,88 Prozent betragen. Der Satz für 2023 galt letztmals im ersten Halbjahr 2009. Bei Einführung des Eurobargelds im Jahr 2002 hatte der Basiszins mit 2,71 Prozent seinen Höchststand.
Der Basiszins wird an vielen Stellen eingesetzt, um Verzugszinsen zu berechnen, beispielsweise wenn eine Bank einen Hypothekenkredit gekündigt hat. Dann werden die ausstehenden Forderungen pro Jahr mit dem Basiszins plus 2,5 Prozent extra verzinst. Ab 1. Januar wird also ein Zinssatz von insgesamt 4,12 Prozent angesetzt.
Deswegen werden unbezahlte Rechnungen teurer
Bei vielen anderen Arten von Ausleihungen, beispielsweise bei Konsumentenkrediten, beträgt der Aufschlag auf den Basiszins fünf Prozent. Die Bank darf nur dann mehr verlangen, wenn sie im Einzelfall einen höheren Schaden bei sich nachweist. Umgekehrt kann der Schuldner einen geringeren Schaden geltend machen, vorausgesetzt, dass er ihn belegen kann.
Auch für unbezahlte Rechnungen ist der Basiszins relevant. Muss ein Handwerker nach einer Reparatur über die übliche Frist von 30 Tagen hinaus auf seine Bezahlung warten, fällt für den Kunden der Basiszins plus fünf Prozent Aufschlag an, ab Jahresbeginn also insgesamt 6,62 Prozent. Dieser Aufschlag für sogenannte Verbrauchergeschäfte ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Zahlt ein Geschäftspartner des Handwerkers nicht rechtzeitig, beträgt das Plus sogar neun Prozent, denn bei Geschäften unter Kaufleuten hat der Gesetzgeber andere Konditionen vorgesehen.