Schneider Electric Investment AG konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für den beabsichtigten aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der RIB Software SE fest

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22.09.2021 / 16:30 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Schneider Electric Investment AG konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für den beabsichtigten aktienrechtlichen Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der RIB Software SE fest

Stuttgart, 22. September 2021. Die Hauptaktionärin der RIB Software SE, die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf, hat der RIB Software SE heute das konkrete förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der RIB Software SE über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der RIB Software SE (Minderheitsaktionäre) auf die Schneider Electric Investment AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-out).

Der erforderliche Beschluss soll in einer für den 3. November 2021 vorgesehenen außerordentlichen Hauptversammlung der RIB Software SE gefasst werden. Die Schneider Electric Investment AG hält Aktien der RIB Software SE in Höhe von rund 96,28 % des Grundkapitals.

Die Höhe der von der Schneider Electric Investment AG den Minderheitsaktionären der RIB Software SE für die Übertragung der Aktien angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung EUR 41,72 je auf den Namen lautender Stückaktie der RIB Software SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten Sachverständigen Prüfer überprüft.

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Quelle: dpa-Afx