Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4

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19.04.2021 / 07:00

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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock Partners Acquisition Corp. eingereichten Ergänzung zur Form S-4

Genf, Schweiz - 19. April 2021 - RELIEF THERAPEUTICS Holding AG (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF) ("Relief") kommentierte heute einige Aussagen, die NeuroRx, Inc., sein Kooperationspartner für die Entwicklung von RLF-100TM (Aviptadil), hinsichtlich der verbindlichen Kooperationsvereinbarung vom 18. September 2020 (die "Kooperationsvereinbarung") in der Ergänzung Nr. 1 des Form S-4 der Big Rock Partners Acquisition Corp. ("BPRA"), die am Freitag, den 16. April 2021, eingereicht wurde (das "Amendment"), gemacht hat. Das "Amendment" wurde von BRPA in Zusammenhang mit der geplanten Fusion zwischen NeuroRx und BRPA eingereicht.

NeuroRx hat sich dazu entschlossen, in dem "Amendment" Aussagen zu anhängigen Streitigkeiten zwischen Relief und NeuroRx gemäß den Bestimmungen des Kooperationsvertrags zu machen. Relief ist zu dem Schluss gekommen, dass sie die Öffentlichkeit über die Art der anhängigen Streitigkeiten und ihre Ansichten zu den Positionen ihres Kooperationspartners zu diesen Themen informieren muss. Zu den derzeit umstrittenen Themen gehören:

1. NeuroRx hat sich geweigert, die Daten aus seiner kürzlich abgeschlossenen klinischen Phase-2b/3-Studie an Relief weiterzugeben. Diese Daten müssen Relief gemäß den Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus hat NeuroRx seinen Vertragspartnern, die sich mit Fragen der Entwicklung von Aviptadil befassen, die Erlaubnis verweigert, Informationen an Relief weiterzugeben, die Relief für die Entwicklung seines Aviptadil-Produkts in seinen Verkaufsterritorien (einschließlich der EU und Großbritannien) benötigt. Infolgedessen ist Relief der Ansicht, dass NeuroRx mit seinen Verpflichtungen gemäß der Kooperationsvereinbarung in Verzug ist, und dass das Versäumnis von NeuroRx, diese Daten bereitzustellen, die Fähigkeiten von Relief, eine klinische und regulatorische Strategie für seine Territorien zu entwickeln und umzusetzen, stark beeinträchtigt.

2. NeuroRx gibt in dem "Amendment" an, dass Relief unbezahlte Rechnungen in Höhe von ca. 4.000.000 USD schuldet. Leider wurden viele dieser angeblichen Ausgaben nicht durch gültige, überprüfbare Rechnungen belegt, die belegen, dass diese Ausgaben im Rahmen des Kooperationsvertrags erstattungsfähig sind. Darüber hinaus herrscht Uneinigkeit zwischen den Parteien darüber, ob Ausgaben, die das im Kooperationsvertrag festgelegte Budget überschreiten, erstattungsfähig sind. Relief hat sich in diesem Zusammenhang für weitere Informationen an NeuroRx gewandt, um festzustellen, was davon im Rahmen des Kooperationsvertrags von NeuroRx übernommen werden muss. Demzufolge wird Relief seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag ausüben, und eine forensische Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen von NeuroRx durchführen, um die Richtigkeit der bereitgestellten Kosteninformationen zu bestimmen.

3. NeuroRx hat in dem "Amendment" behauptet, dass Relief beschlossen hat, die kürzlich eingeleitete klinische Studie zur Bewertung von inhalativem Aviptadil zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer COVID-19 nicht zu finanzieren. Tatsächlich hat Relief bestimmte Informationen angefordert, die für die Entscheidung, ob diese Studie finanziert werden soll oder nicht, erforderlich sind. NeuroRx hat sich geweigert, diese angeforderten Informationen bereitzustellen. Nach Ansicht von Relief darf NeuroRx keine andere Quelle zur Finanzierung dieser speziellen Studie einbringen bis Relief ausreichend Informationen zur Entscheidungsfindung vorliegen.

4. NeuroRx erklärt in dem "Amendment", dass Reliefs Versäumnis, Ausgaben zu finanzieren, zu einem Disput mit Relief darüber führen kann, ob der Anteil für Relief am Nettogewinn aus dem Verkauf von Aviptadil im Verkaufsterritorium von NeuroRx geringer sein sollte als im Kooperationsvertrag festgelegt. Relief ist der Ansicht, dass die im Kooperationsvertrag festgelegte Aufteilung des Nettogewinns zwischen Relief und NeuroRx von keiner der offenen Finanzierungsfragen betroffen ist (einschließlich der kürzlich von GEM Yield Bahamas Limited, einem bedeutenden Aktionär von Relief, ausgeübten Bezugsrechte, die im "Amendment" berichtet werden).

5. NeuroRx stellt in dem "Amendment" Behauptungen auf, die Fragen zu der von Relief in die Kooperation eingebrachte Formulierung von Aviptadil aufwerfen. Relief stellt fest, dass es zwar Stabilitätsprobleme mit der Formulierung gibt, die Relief in die Zusammenarbeit eingebracht hat, aber dass zum Zeitpunkt der Ausführung des Kooperationsvertrags diese Probleme allen Parteien bekannt waren und und die Notwendigkeit der Lösung dieser Probleme im Kooperationsvertrag festgehalten wurde. In jedem Fall ist Relief der Ansicht, dass die Formulierung von Aviptadil, die in den klinischen Studien von NeuroRx evaluiert wird, in jeder Hinsicht das Arzneimittel ist, das unter die Kooperationsvereinbarung fällt.

Relief strebt auch weiterhin eine gütliche Beilegung der anhängigen Streitigkeiten mit NeuroRx über die Kooperationsvereinbarung an. Sollten diese Streitigkeiten jedoch nicht gütlich beigelegt werden können, wird Relief alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag durchzusetzen. Obwohl es keine Gewissheit geben kann, ist Relief der Ansicht, dass es bei allen Aktionen zur Durchsetzung seiner Rechte aus dem Kooperationsvertrag Erfolg haben wird.

ÜBER RELIEF Relief fokussiert sich primär auf klinische Projekte auf Basis von Molekülen, die bereits eine längere klinische Entwicklung und Anwendung am Patienten durchlaufen haben oder für deren Entwicklung es starke wissenschaftliche Gründe gibt. Der Lead-Wirkstoffkandidat von Relief, RLF-100 (Aviptadil), eine synthetische Form des Vasoaktiven intestinalen Peptids (VIP), befindet sich in den USA in der späten klinischen Entwicklung zur Behandlung von COVID-19-bedingten akutem Lungenversagen. Als Teil der Strategie zur Diversifizierung seiner Pipeline hat Relief im März 2021 eine Kooperations- und Lizenzvereinbarung für die weltweite Entwicklung und Vermarktung von ACER-001 mit Acer Therapeutics geschlossen. ACER-001 ist eine proprietäre geschmacksneutrale und den Wirkstoff sofort freisetzende Pulverformulierung von Natriumphenylbutyrat (NaPB) zur Behandlung von Harnstoffzyklusstörungen und Leuzinose.

RELIEF THERAPEUTICS Holding AG ist an der Schweizer Börse SIX unter dem Symbol RLF gelistet und wird in den USA an der OTCQB unter dem Symbol RLFTF gehandelt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.relieftherapeutics.com.

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Quelle: dpa-Afx