Angestrebte Anpassung der wirtschaftlichen Anleihebedingungen erreicht

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23.12.2025 / 14:34 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Angestrebte Anpassung der wirtschaftlichen Anleihebedingungen erreicht

* Anleihegläubiger stimmen den von der Emittentin empfohlenen und mit der SdK abgestimmten Beschlussvorschlägen mit großer Mehrheit zu

* Anpassung der wirtschaftlichen Bedingungen wie vorgeschlagen erreicht

* Kampfabstimmung bzgl. der Besetzung des gemeinsamen Vertreters - final müssen voraussichtlich Gerichte entscheiden

* Vertreter der SdK griff paragon-Geschäftsführer tätlich an und verletzt ihn

Delbrück, 23. Dezember 2025 - Die Inhaber der Anleihe 2017/2027 (ISIN: DE000A2GSB86 / WKN: A2GSB8) der paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696] haben im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung am 19. Dezember 2025 in Delbrück mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit der abgegebenen Stimmen den Beschlussvorschlägen von paragon und der SdK - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. zur Änderung der wirtschaftlichen Anleihebedingungen zugestimmt.

Die Laufzeit der Anleihe wird um vier Jahre, d.h. bis zum 5. Juli 2031 verlängert. Für das Kalenderjahr 2026 wurde eine Zinspause vereinbart; die Nachzahlung erfolgt am Laufzeitende. Ferner wurde auf das jährliche PIK-Zinselement i.H.v. 2,5% p.a. verzichtet. Stattdessen wird ein Schlussbonus von 15,00% bezogen auf den zum Fälligkeitstermin ausstehenden Nennbetrag gezahlt.

An die Stelle des nunmehr beendeten Aufkaufprogramms tritt die Verpflichtung der Emittentin, einen Anleiherückkauf im Gegenwert von EUR 2 Mio. ab Mitte 2026 durchzuführen.

paragon gewährt Garantien von zwei wesentlichen Tochtergesellschaften inkl. Negativverpflichtungen. Der paragon-Gründer Klaus Dieter Frers, heutiger Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin, der paragon GmbH, leistet durch Stundung bzw. Verzicht variabler Vergütungsbestandteile einen Beitrag in Höhe eines namhaften Millionenbetrages.

Von den ausstehenden stimmberechtigten Anleihen im Nominalwert von EUR 43,649 Mio. waren Anleihen im Nominalwert von EUR 15,256 Mio. vertreten, was einer Präsenz von 34,95 % entsprach, die damit deutlich über dem erforderlichen Quorum von mindestens 25 % lag. Für die Beschlussvorschläge in wirtschaftlicher Hinsicht stimmten 94,52 %.

Der Beschlussfassungen gingen in den letzten Wochen intensive Verhandlungen mit großen Anleihegläubigern und Interessenvertretern voraus, die schließlich zu einer Einigung über aus Sicht der Anleihegläubiger verbesserte wirtschaftlichen Bedingungen für eine weitere Laufzeitverlängerung führten.

Klaus Dieter Frers erklärt zu den gefassten Beschlüssen der Gläubigerversammlung: "Wir bedanken uns bei allen Anleihegläubigern für ihre große Unterstützung und das Vertrauen, das durch das Votum eindeutig zum Ausdruck gebracht wurde. Leider wurde die Versammlung am Ende durch eine aus unserer Sicht unwürdige Kampfabstimmung über die Wahl eines neuen gemeinsamen Vertreters überschattet. Es ist als Skandal zu bezeichnen, dass das Vorstandsmitglied der SdK, Herr Dr. Liebscher, schließlich mir gegenüber sogar vor mehreren Zeugen tätlich wurde und mir schmerzhafte Verletzungen zufügte." Der SdK wurde Gelegenheit gegeben, zu diesem Vorfall Stellung zu nehmen, was die SdK aber nicht hinreichend wahrnahm.

Die SdK stimmte mit den von ihr vertretenen rund 8 Mio. Stimmen nicht nur gegen die Bestätigung der gemeinsamen Vertreterin, Frau Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, sondern stellte zusätzlich einen Antrag auf sofortige Abwahl von Frau Bergdolt und Wahl des eigenen Vorstandsmitglieds Dr. Marc Liebscher als neuem gemeinsamem Vertreter, was zu einer längeren Unterbrechung der Versammlung und einem Streit unter den größten Anleihegläubigern über die Zulässigkeit dieses als Gegenantrag formulierten Abwahlantrags führte, der die gesamte Veranstaltung an den Rand des Scheiterns brachte. Aufgrund der seitens mehrerer Fonds erklärten Widersprüche zu Protokoll des Notars gegen den Abwahlantrag und die Wahl von Herrn Dr. Liebscher geht die Gesellschaft davon aus, dass nun gerichtlich über die Person des gemeinsamen Vertreters/-in entschieden werden muss. Frers weiter: "Wir werden mit einem gemeinsamen Vertreter nach dessen gerichtlicher Bestätigung selbstverständlich konstruktiv zusammenarbeiten; Herr Dr. Liebscher hat sich aber dafür selbst disqualifiziert."

Die Bekanntmachung der Beschlüsse im Detail im Bundesanzeiger und auf der Homepage von paragon wird zeitnah erfolgen.

Die Zahlung der Teilnahmevergütung erfolgt nach der Vollziehung der Beschlüsse der Gläubigerversammlung, voraussichtlich Ende Januar 2026.

Über die paragon GmbH & Co. KGaA

Die im Regulierten Markt (Prime Standard) der Deutsche Börse AG in Frankfurt a.M. notierte paragon GmbH & Co. KGaA (ISIN DE0005558696) entwickelt, produziert und vertreibt zukunftsweisende Lösungen im Bereich der Automobilelektronik, Karosserie-Kinematik und Elektromobilität. Zum Portfolio des marktführenden Direktlieferanten der Automobilindustrie zählen im Segment Elektronik innovatives Luftgütemanagement, moderne Anzeige-Systeme sowie akustische High-End-Systeme. Im Segment Mechanik entwickelt und produziert paragon aktive mobile Aerodynamiksysteme. Im schnell wachsenden automobilen Markt für Batteriesysteme liefert paragon mit dem Geschäftsbereich Power Batteriemanagement-Systeme und Antriebsbatterien.

Neben dem Unternehmenssitz in Delbrück (Nordrhein-Westfalen) unterhält die paragon GmbH & Co. KGaA bzw. deren Tochtergesellschaften Standorte in Suhl (Thüringen), Landsberg am Lech und Nürnberg (Bayern), St. Georgen (Baden-Württemberg), Limbach (Saarland) sowie in Kunshan (China), Detroit (USA), Bengaluru (Indien) und Oroslavje (Kroatien).

Mehr Informationen zu paragon finden Sie unter www.paragon.ag.

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Quelle: dpa-Afx