BERN (dpa-AFX) - Der Großbank Credit Suisse droht juristisches Ungemach: Die schweizerische Bundesanwaltschaft hat gegen die Bank und Mitglieder einer kriminellen Organisation aus Bulgarien Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Es geht dabei um internationalen Betäubungsmittelhandel und groß angelegte Geldwäscherei. Die Credit Suisse weist die Vorwürfe am Donnerstag zurück.

Die Bundesanwaltschaft hat laut Mitteilung vom Donnerstag Anklage eingereicht. Hintergrund sind umfangreiche Ermittlungen zu der schweizerischen Geschäftstätigkeit einer kriminellen Organisation aus Bulgarien, die im internationalen Betäubungsmittelhandel der Geldwäsche der daraus gewonnenen Erträge aktiv gewesen sei.

Der Credit Suisse werfen die Ermittler vor, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um die Geldwäsche bei Vermögenswerten zu verhindern. Zudem erhebt sie Anklage gegen eine ehemalige Kundenbetreuerin der Bank und zwei Mitglieder der kriminellen Organisation.

Die Bank wies die Vorwürfe hinsichtlich angeblicher Organisationsmängel zurück. Sie werde ihre Position "entschlossen verteidigen". Das Schweizerische Bundesstrafgericht könne in einem solchen Verfahren neben einer Einziehung der Gewinne eine Geldbuße von maximal 5 Millionen Franken verhängen, schrieb die Credit Suisse.

Die Beschuldigungen gegen die Bank seien "haltlos und unbegründet", hieß es in der Stellungnahme weiter. Die Credit Suisse erwarte, dass sie aufgrund der Fakten vor dem Bundesstrafgericht siegen werde. Zudem sei die Bank von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt./tp/kw/AWP/stw/jha/

Quelle: dpa-Afx