Am Dienstag unterzeichneten die EU-Spitzen Donald Tusk und Jean-Claude Juncker in Tokio nach knapp fünfjährigen Verhandlungen ein Partnerschaftsabkommen mit Japan. Dabei handelt es sich um ein sehr umfassendes Freihandelsabkommen, das nicht nur Zölle abschafft, sondern auch das staatliche Beschaffungswesen regelt und geistige Eigentumsrechte schützt. Mit China hat die EU vor Kurzem die 17. Verhandlungsrunde über ein bilaterales Investitionsabkommen geführt. Die Schweiz hat China bereits 2007 als 75. Land den Status einer Marktwirtschaft zuerkannt und mit Peking ein umfassendes Freihandelsabkommen verhandelt, das 2013 unterzeichnet werden konnte. Die EU behandelt China bis heute nicht als Marktwirtschaft. Am Montag erklärte sie, sie wolle gelegentlich eine Machbarkeitsstudie über ein Freihandelsabkommen in Angriff nehmen. Will man dem US-Protektionismus entgegenwirken, sollte man da endlich Gas geben.

Recht und Gesetze der "Old Economy" kommen in der Internetwelt an. Sie gelten eben doch für alle. Pünktlich zur Hauptreisezeit nehmen die EU-Kommission und die nationalen Konsumentenschützer der EU-Staaten die US-Internetplattform Airbnb ins Visier, die Zimmer und Ferienwohnungen vermittelt. Derzeit seien die Preisangaben auf der Website und einige Geschäftspraktiken nicht mit EU-Vorschriften vereinbar, beanstanden die Wettbewerbshüter. Airbnb wird unter anderem aufgefordert, die Preisinformationen künftig so zu präsentieren, dass der Nutzer in allen Fällen den Gesamtpreis einer Unterkunft einschließlich aller Abgaben und Gebühren (etwa für die Reinigung) erhält. Zudem müsse Airbnb angeben, ob eine Unterkunft von einem privaten oder einem gewerblichen Betreiber angeboten werde. Auch dürfe die Plattform im Streitfall kein Gericht anrufen, das sich nicht im Wohnsitzmitgliedsstaat des Konsumenten befinde. Eigentlich ist das alles selbstverständlich, und man wundert sich, warum Unternehmen, die doch dem Konsumenten Mehrwert bringen wollen, erst durch Behörden daran erinnert werden müssen.