Der VW-Konzern muss nun seine milliardenschwere Beteiligung an den Japanern in Höhe von 19,9 Prozent verkaufen, erwartet hieraus aber einen positiven Einfluss auf Ergebnis und Liquidität des Unternehmens, wie das Wolfsburger Unternehmen mitteilte. Die Richter räumten dem Konzern nach VW-Angaben zugleich Schadenersatzansprüche ein und bescheinigten ihm vertragstreues Verhalten. Suzuki hatte im November 2011 geklagt, weil VW sich weigerte, seinen Milliarden- Anteil an die Japaner zurückzugeben.

"Wir begrüßen es, dass damit endlich Klarheit geschaffen wurde, es gibt hier keinen Gewinner oder Verlierer", sagte Volkswagen-Sprecher Eric Felber. An wen der Konzern seine Suzuki-Beteiligung abgeben werde, sei nicht entschieden. "Wir werden jetzt zunächst die Urteilsbegründung genau prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheiden." Die Japaner zeigten sich unterdessen erleichtert. "Es hatte sich angefühlt, als steckte ein kleiner Knochen in meinem Hals, jetzt fühle ich mich so erholt", sagte Konzernchef Osamu Suzuki bei einer Pressekonferenz.

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VW: AUSWIRKUNGEN AUF DIE BILANZ NOCH NICHT GENAU ABSEHBAR



Die Modalitäten des Verkaufs der Suzuki-Anteile wollen die Niedersachsen zunächst mit Suzuki abstimmen. "Erst wenn dies erfolgt ist, können wir eine verlässliche Aussage über die Auswirkungen auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung tätigen", hieß es in der VW-Mitteilung. Das Unternehmen habe bereits eine Investmentbank eingeschaltet und werde in den kommenden Tagen das weitere Vorgehen mit der Bank und den Anwälten abstimmen.

Suzuki gab unterdessen bekannt, den Anteil ohne eine Drittpartei zum Marktpreis zurückkaufen zu wollen. Die Wolfsburger hatten die Suzuki-Aktien 2010 für 1,7 Milliarden Euro gekauft. Im Gegenzug erwarb der japanische Familienkonzern rund 1,5 Prozent der VW-Stammaktien, um die Allianz zu untermauern. Auf Basis des Schlusskurses vom Freitag ist die Suzuki-Beteiligung rund 3,41 Milliarden Euro wert. Nach Ansicht eines japanischen Analysten wäre der Rückkauf für Suzuki ohne größere Probleme machbar.

Die Niedersachsen argumentierten in dem jahrelangen Streit stets mit dem Eigentumsrecht und dass Suzuki sie nicht zum Verkauf zwingen könnte. Nun bestimmten die Richter, dass die Kündigung des Kooperationsvertrages durch Suzuki rechtens ist. "Die Entscheidung basiert auf dem Grundsatz, dass Verträge grundsätzlich kündbar sein müssen", teilte VW weiter mit.

VW wollte gemeinsam mit Suzuki Kleinwagen für Schwellenländer entwickeln und erhoffte sich dabei vor allem Zugang zum wichtigen indischen Markt, wo Suzuki mit seiner Beteiligung Maruti stark ist. Ein besonders günstiges Auto mussten die Deutschen aufwendig selbst entwickeln, weil die Partnerschaft in die Brüche ging. Es soll 2018 in China an den Start gehen. Suzuki sollte Volkswagen zudem dabei helfen, den japanischen Rivalen Toyota, der schon damals Weltmarktführer war, vom Thron zu stoßen. Dies gelang erstmals im ersten Halbjahr 2015 auch ohne Suzuki. Suzuki versprach sich seinerseits Zugang zu alternativen Antrieben von Volkswagen.

Als Ursache für den erbittert geführten Konflikt gilt die Furcht des japanischen Familienkonzerns vor dem Verlust seiner Eigenständigkeit. Denn der damals noch mächtige VW-Aufsichtsratschef Ferdinand Piech hatte den japanischen Kleinwagenspezialisten schon als nächste Marke in seinem Riesenreich betrachtet. Anfangs war eine Lösung für möglich erachtet worden, die den Japanern diese Angst nimmt. Dabei wäre es für beide Seiten darauf angekommen, das Gesicht zu wahren. Auch wurde damals darüber nachgedacht, die Anteile an einen Treuhänder zu übertragen. Piech zog im April 2015 im Machtkampf mit Konzernchef Martin Winterkorn den Kürzeren und verließ den Wolfsburger Konzern im Groll.

Der Schiedsspruch ist für beide Seiten rechtlich bindend und kann vor einem staatlichen Gericht für vollstreckbar erklärt werden.

Reuters