Allianz und BMW - Auch beim autonomen Fahren haftet der Halter
· Börse Online Redaktion
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Erst in zweiter Linie solle dann zwischen dem Kfz-Versicherer und dem Autobauer geprüft werden, ob letzterer für eine Fehlfunktion zahlen müsse. Die Haftungsfrage beim autonomen Fahren wird derzeit in der Versicherungsbranche heftig diskutiert. Zwar wird erwartet, dass die Unfallhäufigkeit deutlich sinkt, wenn Fahrfehler als Ursache wegfallen. Wenn die automatische Steuerung versagt, sehen einige Experten aber die Haftung beim Hersteller.
Nach Ansicht der Allianz sprechen aber vor allem praktische Gründe für eine Beibehaltung der Halterhaftung. "Kommt es zu einem Unfall, erhalten dann sowohl der Fahrzeughalter als auch Unfallgeschädigte zügig Hilfe, und zwar ohne die Unsicherheiten, die eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung mit der verantwortlichen Partei mit sich bringen würde", sagte Claudius Leibfritz, der für das weltweite Kfz-Geschäft bei der Allianz verantwortlich ist. "Wir sind uns einig, dass der Grundsatz sich auch für teil- und vollautomatisierte Fahrzeuge eignet, und wir unterstützen eine entsprechende globale Standardisierung", erklärte Elmar Frickenstein, der bei BMW für das Autonome Fahren zuständig ist.
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