Eigentlich sollte noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Berlin ein Haken an die Sache: Ab 2021 soll die Aufsicht über die rund 38.000 in Deutschland registrierten Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) übergehen. Bisher überwachen die lokalen Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern diese Tätigkeit. Doch nun wurden die Beratungen über den Gesetzesentwurf, den das Bundeskabinett bereits im März beschlossen hatte, auf den Herbst verschoben.

Die Vorgänge beim Zahlungsdienstleister Wirecard und die Diskussion um die Rolle der Bafin haben die Kritiker der Reform noch einmal lautstark auf den Plan gerufen. Dabei hatte sich schon zuvor eine breite Front des Widerstands gebildet, die natürlich die Interessenverbände der Vermittler, aber auch Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einschließt. Die Argumente gegen die Reform reichen von einem befürchteten Bürokratieanstieg und der Aufsichtskosten bis hin zur generellen Ablehnung der Bafin als angeblich ungeeigneter Behörde für die Vermittleraufsicht.

Bankenverbände und Verbraucherschützer sind dagegen in ungewohnter Einigkeit der Meinung, dass das Vorhaben ordnungspolitisch konsequent ist. Und in der Tat: Es ist der richtige Schritt zur Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer, die, ob als Banken, Sparkassen, Finanzvertriebe oder freie Anlagenvermittler, Geldanlageprodukte vermitteln. Nur so kann Konsistenz in der Aufsicht sichergestellt werden.

Ohnehin resultiert die Notwendigkeit, das Regulierungsniveau für Finanzanlagenvermittler in Deutschland anzuheben, aus der Umsetzung der EU-Verordnung Mifid II in nationales Recht. Dass Vermittler künftig neue und durchaus komplexe Vorschriften beachten müssen, hat somit zunächst einmal nichts mit der Frage zu tun, wer künftig die Aufsicht führt.

Natürlich muss die Bafin ausreichende Ressourcen bereithalten, um ihrer neuen Aufgabe nachzukommen und den Aufwand für Prüfungen angemessen zu begrenzen. Insofern mag es im Gesetzesentwurf Details geben, die einer Überarbeitung oder Verfeinerung bedürfen. Übertreibungen gibt es bei der Umsetzung der Mifid-II-Richtlinie zum Beispiel durch die Verpflichtung, aus Haftungsgründen telefonische Beratungsgespräche mit Kunden selbst bei einfachsten Geldanlageprodukten im Rahmen einer umfassenden, ansonsten nicht aufzuzeichnenden Finanzberatung immer wieder mitzuschneiden.

Bevor lautstark über eine bald einheitliche Aufsicht geklagt wird, empfiehlt sich ein Blick durch die Kundenbrille: Das Attribut "Bafin reguliert" war bisher für viele Kapitalanleger eine Art Gütesiegel in einer Finanzdienstleistungsbranche, die auf das Vertrauen ihrer Kunden angewiesen ist. Der Wirecard-Skandal mag dieses Vertrauen in Mitleidenschaft gezogen haben, darf aber kein Vorwand sein, um eine unliebsame Reform zu verhindern. Warum den IHKs und den Gewerbeaufsichtsämtern mit ihrem breiten, branchenübergreifenden Aufgabenspektrum pauschal eine höhere Kompetenz unterstellt wird als der Bafin als Fachaufsicht, ist nicht nachvollziehbar.

Kundenvertrauen erwächst natürlich nicht allein aus Regulierung, sondern in erster Linie aus Qualität in der Beratung. Und Beratungsqualität in einer immer komplexeren globalisierten Finanzwelt ist ohne kontinuierliche Investitionen von Zeit und Geld in Qualifizierung und Weiterbildung nicht denkbar. Nicht ohne Grund unterhält zum Beispiel MLP seit 1999 mit nicht unerheblichem Aufwand eine Corporate University mit einem breiten Bildungsangebot.

Finanzberatung sollte aber nicht nur kompetent erfolgen, sondern auch in ein Wertesystem eingebunden sein, das klare Regeln definiert, um integres Verhalten im Kundeninteresse sicherzustellen. Bei der in Deutschland etablierten Weiterbildung zum Certified Financial Planner (CFP) beispielsweise ist die Einhaltung ethischer Regeln einer der zentralen Säulen. Es gibt für die Finanzvermittlungsbranche also gute Gründe, die geplante Regulierung durch die Bafin als wichtigen Baustein zur Vertrauensbildung zu sehen. Denn der Kunde sucht nicht mehr und nicht weniger als nach einem integren und vertrauenswürdigen Partner in Finanzfragen.

 


Vorstandsvorsitzender von MLP

Uwe Schroeder-Wildberg: Der promovierte Diplomkaufmann ist seit 2003 Mitglied des Vorstands bei MLP, seit 2004 als Vorsitzender. Frühere Karriereschritte tat er unter anderem bei Cortalconsors sowie bei Südzucker.

Die 1971 gegründete MLP Finanzberatung betreut mit fast 2.000 Beratern an etwa 90 Standorten mehr als 550.000 Privat- sowie rund 22.000 Firmenkunden und ein Vermögen von rund 37 Milliarden Euro.