Da der Richter erlaubt habe, einen im Februar anstehenden Prozess sowie den Prozess zweier weiterer Klagen in zwei Phasen aufzuteilen, könnten Vorwürfe der Manipulation der öffentlichen Meinung gegen die Bayer-Tochter Monsanto nicht zu Prozessbeginn angeführt werden, erklärte ein Börsianer. Das wäre erst möglich, falls die Prozesse in eine zweite Phase gingen. Den Klägern werde dies nun erschweren, von ihnen als wichtig erachtete Vorwürfe vorzutragen.

Bayer begrüßt die Entscheidung des Richters laut einem Sprecher. Der Schritt dürfte zur Versachlichung der Diskussion beitragen, erklärte er.

In den USA liegen zahlreiche Klagen von rund 9300 Klägern wegen angeblich verschleierter Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat. Bayer bestreitet die Vorwürfe und geht zudem gegen ein Urteil aus dem Jahr 2018 vor, in dem einem Kläger hohe Schadenersatzzahlungen zugesprochen worden waren. Der Bayer-Kurs war nach dem Urteil eingebrochen, da Investoren schwer kalkulierbare Milliardenrisiken fürchten./mis/jha/