Es war das dritte Mal, dass Bayer im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter mit einer Berufung in den USA scheiterte. Der Konzern hofft nun auf den Obersten Gerichtshof.

Bayer hatte im Februar 2020 die Berufung beantragt mit der Begründung, dass es für die Behauptungen der Kläger keine Belege gebe. Auf die jetzige Entscheidung reagierte der Konzern mit Unverständnis. "Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen, da sie weder durch die Beweislage im Prozess noch durch geltendes Recht gestützt wird", erklärte Bayer. Das Unternehmen prüfe nun seine Optionen. "Darüber hinaus werden wir in diesem Monat einen anderen Fall der Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten, den Fall Hardeman, zur Prüfung beim US Supreme Court einreichen, in dem es im Grunde um die gleichen rechtlichen Fragen geht." Bayer sei weiter vollständig von der Sicherheit von Glyphosat überzeugt.

Bayer hatte sich die Glyphosat-Klagen 2018 bei der 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme von Mosanto ins Haus geholt. Der Konzern hat für die zahlreichen Klagen milliardenschwere Rückstellungen gebildet. Für das zweite Quartal kamen nochmal 4,5 Milliarden Dollar zu den bis dato 11,6 Milliarden Dollar hinzu.

Das Berufungsverfahren bezog sich auf ein aufsehenerregendes Urteil aus dem Jahr 2019, in dem ein Gericht in Kalifornien den an Krebs erkrankten Klägern Alberta und Alva Pilliod mehr als zwei Milliarden Dollar Entschädigung zusprach. Die Summe wurde später auf 86 Millionen Dollar reduziert.

Im Fall des Klägers Edwin Hardeman will Bayer nun vor den Obersten Gerichtshof der USA ziehen. Sollte der Supreme Court den Fall annehmen, rechnet Vorstandschef Werner Baumann mit einem Urteil im Laufe des kommenden Jahres. Eine Entscheidung zugunsten Bayers würde nach Einschätzung Baumanns mögliche künftige Rechtsstreitigkeiten im Grunde beenden.

rtr