Die Erfolgsaussichten der Kunden schätzt die Commerzbank bislang als gering ein, die Analysen seien aber noch nicht abgeschlossen. "In diesen Fällen könnten sich auf Basis unserer Schätzungen finanzielle Auswirkungen im höheren zweistelligen Millionenbereich inklusive Nachzahlungszinsen ergeben", erklärte die Commerzbank in ihrem Zwischenbericht. Im August hatte die Bank noch erklärt, sie sei nicht betroffen.

Die "Cum-Cum"-Transaktionen galten bis vor kurzem - anders als "Cum-Ex" - meist als legales Steuerschlupfloch. Doch ein Sinneswandel des Finanzministeriums schreckte die Branche auf. Das Ministerium hält nach einem Schreiben vom Juli "Cum-Cum"-Geschäfte - anders als noch im November 2016 - in den meisten Fällen für rechtswidrig. Damit würden zumindest Strafzinsen für die Jahre 2013 bis 2015 fällig. Die Finanzaufsicht BaFin hat bei allen 1600 deutschen Instituten abgefragt, welche Belastungen sie durch "Cum-Cum"-Geschäfte erwarten. Ergebnisse hat die Behörde bislang nicht veröffentlicht.

Bei "Cum-Cum"-Transaktionen reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalertragsteuer auf die Dividende zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück, als "Belohnung" erhielten die Inländer einen Teil der Dividende. Seit 2016 ist dieses Steuerschlupfloch geschlossen.