Ich habe gehört, dass Elektrotretroller ab vergangenem Wochenende offiziell erlaubt sind. Was muss ich in puncto Versicherung beachten?

€uro am Sonntag: Um die neuartigen elektrischen Tretroller (auch E-Scooter genannt) auf -öffentlichen Wegen benutzen zu können, ist eine spezielle Haftpflichtpolice nötig. Die greift aber nur, wenn eine Typenzulassung vorliegt. Diese Prozedur beim Kraftfahrt-Bundesamt startet erst jetzt und wird sich wohl noch einige Wochen hinziehen. Vorsicht: Viele Roller, die bislang erhältlich sind, haben keine Zulassung und werden wohl nie eine bekommen - etwa weil sie schneller sind als die erlaubten 20 Stundenkilometer.

Die erforderliche Haftpflichtversicherung schützt den Rollerfahrer vor Forderungen Dritter. Üblich sind eine Abdeckung von 100 Millionen Euro für Sach- und 15 Millionen Euro für Personenschäden. Die Policen sind weitgehend analog zu jenen für Mofas oder Mokicks. Das heißt: Sie laufen maximal zwölf Monate und enden Ende Februar. Wer später als zum 1. März einsteigt, zahlt proportional weniger. Neu ist, dass es für die Tretroller kein Blechschild gibt, sondern eine Klebeplakette mit Hologramm als Sicherheitsmerkmal.

Bei manchen Versicherungen kann man jetzt schon einen Vertrag abschließen. Ein Marktüberblick über Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox ist derzeit unmöglich. Nach Auskunft von Unternehmenssprechern soll es so etwas erst in einigen Wochen geben. €uro am Sonntag hat Stichproben bei einzelnen Anbietern gemacht und erhebliche Unterschiede festgestellt.

Am günstigsten ist die HUK-Coburg. Bei Fahrern ab 23 Jahren nimmt der Kfz-Marktführer für eine Laufzeit von zwölf Monaten 19 Euro, unter 23 Jahren sind es 29 Euro. Die Bayerische splittet ebenfalls ihre Tarife (unter 23: 33 Euro, ab 23: 27,48 Euro), der LVM nimmt für alle Altersgruppen 29 Euro. Die Allianz berechnet über 23 Jahren 54 Euro und darunter 86 Euro, bei der DEVK sind es - in denselben Kategorien - 38,40 beziehungsweise 60 Euro. Die VHV nimmt jenseits der 23 Jahre 40 Euro und darunter üppige 140 Euro. Die AXA unterscheidet beim Alter genauer und passt deshalb nicht ins Schema. So zahlt zum Beispiel ein 30-Jähriger 42,40 Euro.