Leser fragen – die Redaktion antwortet Von Stefan Rullkötter

Ich habe eine Anleihe des Aschaffenburger Immobilienentwicklers Eyemaxx im Depot, der Anfang November in Österreich Insolvenz angemeldet hat - mit dem Ziel, nur 20 Prozent der offenen Forderungen als Ausgleich zu zahlen. Wie kann ich Verluste steuerlich geltend machen - und wie ist der Stand bei den Insolvenzverfahren?

Euro am Sonntag Steuerlich können Sie Verluste aus Mittelstandsanleihen nur in dem Veranlagungsjahr geltend machen, in dem diese realisiert werden. Voraussetzung ist, dass die Anleihen nach dem 31. Dezember 2008 angeschafft wurden.

Die Eyemaxx Real Estate AG beantragte im November 2021 ein "Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung" beim Landesgericht Korneuburg in Österreich. Ein Insolvenzverfahren in der Alpenrepublik verkürzt die Rechte der betroffenen Anleger deutlich. Deshalb hat das Amtsgericht Aschaffenburg mittlerweile ein "Sekundär Insolvenzverfahren" nach deutschen Recht zugelassen. "Andernfalls hätten Betroffene merkliche Nachteile hinnehmen müssen", sagt der Frankfurter Anlegeranwalt Klaus Nieding. Er wurde auf der ersten Gläubigerversammlung der Eyemaxx Real Estate AG in Aschaffenburg nun zu einem von drei Gläubigerausschussvertretern gewählt, die im deutschen Insolvenzverfahren alle Interessen der Geschädigten wahrnehmen.

In der Gläubigerversammlung stimmte außerdem eine deutliche Mehrheit der vertretenen Gläubiger der Eyemaxx-Anleihen 2018/2023, 2019/2024 sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/2022 zu, die One Square Advisory Services als gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz zu benennen. Das Beratungsunternehmen wird in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek auch die Rechte und Interessen der Gläubiger aus allen Anleihen im österreichischem Hauptverfahren wahrnehmen.