Die Deutsche Bank etwa bräuchte dann einschließlich ihres harten Kernkapitals einen Puffer von bis zu 24,5 Prozent. Das Geld soll verhindern, dass im Fall einer Bankenkrise erneut der Staat einspringen muss, um ein Institut zu retten oder um dessen Abwicklung zu finanzieren.

Der Risikopuffer soll zudem mindestens sechs Prozent der gesamten Bilanzsumme abdecken, doppelt so viel wie nach Basel III als sogenannte Leverage Ratio für alle Banken vorgeschrieben. Er soll von 2019 an für die 30 als "global systemrelevant" eingestuften Banken gelten. Zu ihnen gehören neben der Deutschen Bank auch die Branchengrößen Credit Suisse und UBS aus der Schweiz. Derartige Banken galten als so groß, dass ihre Pleite wegen der unabsehbaren Folgen für das Finanzsystem unbedingt zu vermeiden sei ("too big to fail"). Das verschafft ihnen bis heute Preisvorteile bei der Refinanzierung, da Anleger bei ihnen kaum Ausfallrisiken zu befürchten haben.

Das wollen die Aufseher ändern. Der Chef des FSB und der Bank of England, Mark Carney, sprach von einem "Wendepunkt". "Wenn sie erst einmal eingeführt sind, werden diese Vereinbarungen eine wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, global systemrelevante Banken abzuwickeln, ohne auf staatliche Subventionen zurückzugreifen und ohne das Finanzsystem zu stören." Die Regulierer erhoffen sich auch, dass der Puffer das Wachstum der Bank-Riesen bremst. Denn wenn sie einen Teil ihrer zusätzlichen Kosten wie erwartet auf die Kunden überwälzten, dürften sich diese anderen Banken zuwenden, heißt es in dem FSB-Papier. Oder die Großbanken senkten ihre Dividenden und Boni, um die steigenden Kosten wettzumachen.

Bevor der Puffer in Kraft tritt, soll im Frühjahr in einer Auswirkungsstudie untersucht werden, ob er ausreicht oder aber die Banken überfordert. Bis Anfang Februar sind auch die Institute aufgerufen, sich zu dem Vorschlag zu äußern. Beim Gipfel Ende 2015 sollen die G20 dann die Höhe des Puffers genau festlegen.

Der Puffer braucht nicht nur aus Eigenkapital zu bestehen. Auch Pflichtwandelanleihen, die in einer Krise verfallen oder schnell in Eigenkapital umgewandelt werden, können Teil davon sein. Kritiker haben bereits eingewandt, dass die Nachfrage nach solchen Papieren nicht groß genug sein dürfte, um den Bedarf der Banken zu denken. Auch Kundeneinlagen, soweit sie über die von der Einlagensicherung geschützten Beträge hinausgehen, sollen als Puffer anerkannt werden. Mindestens ein Drittel dürfte nach den Erwartungen der Regulierer aus Schuldpapieren bestehen, die eigentlich nicht als Kapitalpolster anerkannt werden.

Reuters