Institute wie Deutsche Bank, Postbank, Volksbanken und Sparkassen setzen ihren Kunden derzeit nach Darstellung von Verbraucherschutzverbänden praktisch die Pistole auf die Brust: In Briefen fordern sie dazu auf, Gebührenerhöhungen zuzustimmen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH), wonach einseitige und passiv akzeptierte Gebührenerhöhungen nicht mehr zulässig sind, die Kunden vielmehr explizit zustimmen müssten.

Die Institute haben mit Versand der blauen Briefe nun den Druck auf ihre Kunden erhöht. Wer nicht zustimmt, dem wird mehr oder weniger deutlich mit der Kündigung des Kontos gedroht. Laut Verbraucherschutzverband VZBV ist eine solche Kündigung durch die Bank grundsätzlich durchaus rechtens. "Banken steht grundsätzlich ein Kündigungsrecht zu", erläutert David Riechmann von der Verbraucherzentrale NRW gegenüber €uro am Sonntag. "Einen Grund bedarf es hier nicht, anders als etwa bei den Sparkassen." Ob die Bank bei ausbleibendem Rücklauf den Kontovertrag tatsächlich kündige, sei natürlich nicht vorhersehbar, räumt Riechmann ein. "Wenn die Kündigung aber erfolgt, dann muss die Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten werden - genug Zeit, sich ein neues Konto zu suchen." Wer die neuen Gebühren nicht mittragen will, dem bleibt also nichts anderes, als sich eine andere Bank zu suchen.

Strafe für Widerspenstigkeit

Unübersichtlich und teilweise bizarr wird das Verhalten der Banken allerdings, wenn die Kunden bereits erhöhte und gezahlte Gebühren zurückfordern. Dieses Recht räumt das BGH-Urteil ebenfalls ein. Die Commerzbank beispielsweise hat dafür bereits 66 Millionen Euro Rückstellungen gebildet.

"Etliche Banken haben erklärt, die Entgelte zu erstatten", erläutert Nils Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg. "Andere drohen damit, die Geschäftsverbindung zu beenden. Wieder andere verlangen unverhohlen höhere Entgelte von denjenigen Kunden, die auf ihr Recht auf Erstattung pochen, während Kunden, die auf ihr Recht verzichten, weniger bezahlen müssen."

Aus dem Ruder läuft nach Einschätzung von Nauhauser dabei das Verhalten der Sparda-Bank Baden-Württemberg (entsprechende Briefe an Kunden liegen unserer Redaktion vor). Die Bank versuche, sich die Erstattung dadurch zurückzuholen, indem sie auf dieselbe Leistung künftig einen Zuschlag erhebe. Das könne man als "aggressive geschäftliche Handlung" im Sinn des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sehen, sagt Nauhauser.

"Das gleicht einer Strafgebühr für widerspenstiges Verhalten. Wir prüfen daher rechtliche Schritte gegen die Sparda-Bank BW. Die Bank versucht, Kunden an der Durchsetzung Ihrer vertraglich zugesicherten Rechte zu hindern. "