Die Planer der Elbvertiefung haben einen herben Rückschlag erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht beanstandete Teile der Pläne zur Vertiefung der Fahrrinne. Den besonderen Anforderungen zum Schutz des Schierlings-Wasserfenchels, einer vom Aussterben bedrohten Pflanze, sei nicht genüge getan. Zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führe dies aber nicht.

Geklagt hatten die Umweltverbände BUND und Nabu. Für den Hafenbetreiber Hamburger Hafen ist die Elbvertiefung ein wichtiges Projekt, um in Zukunft konkurrenzfähig zu bleiben. Konkret geht es darum, die Elbe um einen Meter zu vertiefen. So sollen auch Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut den Hamburger Hafen ansteuern können.

Das Projekt Elbvertiefung ist inzwischen fast 15 Jahre alt. Seit viereinhalb Jahren liegt der Fall beim Bundesverwaltungsgericht. Wie lange das nun gefällte Gerichtsurteil das Projekt nach hinten wirft, ist unklar. Experten rechnen mit etwa zwei Jahren.

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Einschätzung der Redaktion



Die Hamburger Hafen-Aktie reagiert mit deutlichen Verlusten auf die Entscheidung der Richter. Für den Hafenbetreiber ist es wichtig, im Konkurrenzkampf mit anderen Häfen wie Rotterdam oder Antwerpen mitzuhalten. Das wird schwierig, wenn die ganz großen Containerschiffe, die vor allem Routen nach Asien bedienen, den Hamburger Hafen nicht oder nur begrenzt ansteuern können. Auch nach dem Kursrutsch drängt sich kein Engagement in der Aktie auf.