Das klingt zu schön, um wahr zu
sein: Ohne Abzug der Abgeltungsteuer
haben die Aktionäre des IT-Hauses
All for One Steeb schon im
März 70 Cent an "steuerfreien" Dividenden
kassiert, die Aktionäre von LS Telcom zehn
Cent. An den Anführungsstrichen kann
man allerdings schon erahnen, dass es mit
der Steuerfreiheit dieser Zahlungen vielleicht
doch nicht so weit her ist, wie es auf
den ersten Blick den Anschein hat. Wie so
häufig gilt auch hier die alte Juristenweisheit:
Es kommt ganz darauf an.
Bei den sogenannten steuerfreien Dividenden
handelt es sich genau genommen
nicht um Ausschüttungen aus dem operativen
Gewinn eines Unternehmens. Sie
werden vielmehr aus den Kapitalrücklagen
des steuerlichen Einlagenkontos gemäß
Paragraf 27 Körperschaftsteuergesetz ausgezahlt,
die das Unternehmen gebildet hat.
Wirklich steuerfrei ist diese Dividende nur
für Anleger, die ihre Anteilscheine bereits
bis Ende 2008 - und somit vor dem Start
der Abgeltungsteuer - ins Depot genommen
haben.
Auf Seite 2: Oft nur Stundungseffekt
Oft nur Stundungseffekt
Wer die Papiere dagegen ab 2009 erworben
hat, muss eine zeitlich verlagerte indirekte
Besteuerung dieser Dividenden hinnehmen.
Denn es gilt eine steuerliche Besonderheit
bei diesen Ausschüttungen: Die
deutschen Depotbanken sind verpflichtet,
aus Kapitalrücklagen gezahlte Dividenden
bei jeder Ausschüttung über die Jahre der
Haltedauer des Papiers als Minderung des
Einstandskurses fortzuschreiben. Wenn
man die Papiere also irgendwann in der Zukunft
verkauft, fällt der Verkaufserlös
- der
Unterschied zwischen An- und Verkaufskurs
- wegen dieses Verfahrens größer
aus. Sprich: Die Besteuerung der Dividende
wird nur aufgeschoben und nicht aufgehoben.
Bei längerer Haltedauer kann es sogar
zu dem Fall kommen, dass der Einstandskurs
negativ wird.
Die Abgeltungsteuer wird beim Verkauf
fällig und bezieht sich auf die Differenz von
Verkaufspreis und historischem Kaufkurs,
der im Fall dieser Wertpapiere um die
Dividenden
vermindert wurde. Wirklich
steuerfrei sind diese Dividenden daher
nicht, Anleger profitieren aber von einem
Steuerstundungseffekt. Von regulären
deutschen Dividenden behält die inländische
Depotbank Jahr für Jahr automatisch
25 Prozent Abgeltungsteuer ein, zuzüglich
Solidaritätszuschlag und eventuell anfallender
Kirchensteuer.
Auf Seite 3: Alte Bekannte auf der Liste
Alte Bekannte auf der Liste
Eine Reihe von Unternehmen bietet im
laufenden Jahr seinen Anlegern noch steuerfreie
Dividenden an (siehe Tabelle), wie
eine Umfrage von BÖRSE ONLINE ergeben
hat. Nicht überall steht deren Höhe schon
fest. Im Lauf des Jahres könnten noch weitere
Kandidaten hinzukommen, die bislang
noch keine Dividendenbekanntmachung
veröffentlicht, aber "steuerfreie"
Dividenden
in der Vergangenheit gezahlt
haben. Ein Kandidat ist etwa die Baader
Bank; wie es für 2014 aussieht, entscheidet
sich aber erst Ende Mai. Die Beko Holding
dagegen, die
noch 2013 eine "steuerfreie" Dividende
zahlte, schüttet für 2014 eine reguläre Dividende
aus. Und die DAB Bank dürfte nach
der Übernahme durch BNP Paribas laut
dem freiwilligen Übernahmeangebot für
2014 wohl gar keine Dividende zahlen.
Sicherheit gibt es hier aber erst 30 Tage vor
der Hauptversammlung am 29. Mai, wenn
die Agenda feststeht.
Auf der Liste für dieses Jahr finden sich
aber auch alte Bekannte wie die Deutsche
Post oder das Shopping-Center-Unternehmen
Deutsche Euroshop. Es hat angekündigt,
die Dividende bis 2016 jährlich um
fünf Cent auf 1,40 Euro zu erhöhen. "Ein
Grund dafür war, dass wir den steigenden
steuerpflichtigen Anteil an der Dividende
zumindest teilweise ausgleichen möchten",
sagt Patrick Kiss, Leiter Investor
Relations,
"damit unsere Aktionäre netto
in etwa das Gleiche erhalten, idealerweise
mehr als im Vorjahr."
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