Der Pionier des Anlegerschutzrechts wird als Teil der deutschen Rechtsgeschichte  in Erinnerung bleiben von Stefan Rullkötter

Der bundesweit bekannte Anwalt für Kapitalanlagerecht machte seine Sozietät zu einer zentralen Anlaufstelle für Anleger und Bankkunden, die sich durch Finanzdienstleister und börsennotierte Konzerne finanziell geschädigt sehen. Als "Mr. Sammelklage" war er hierzulande einer der versiertesten Juristen für Prozesse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). So vertrat Tilp als Anlegeranwalt den Musterkläger im Streit über den Telekom-Börsengang - das war 2007 das erste KapMuG-Verfahren in Deutschland.

Als einer der ersten Kapitalmarktrechtler erkannte er, dass der Kampf gegen Missstände nicht nur mit Hinterzimmerdiplomatie, sondern auch mit Medienöffentlichkeit vorangetrieben werden kann. Auch mit dem Finanzen Verlag, in dem BÖRSE ONLINE erscheint, kooperierte seine Kanzlei für exklusive Beiträge. So wurde etwa im Jahr 2000 eine Zusammenarbeit der Commerzbank mit dubiosen Immobilienvermittlern publik, die seine Mandanten mit überhöhten Kaufpreisen, schlechten Kreditkonditionen und versteckten Provisionen teuer bezahlten.

Mit Andreas Tilps Namen verbunden ist auch ein wegweisendes Urteil zu sogenannten Kickback-Zahlungen von Geldinstituten im Finanzvertrieb, das er als Anlegeranwalt im Jahr 2006 vor dem Bundesgerichtshof erstritt. Zu seinen prominenten Gegnern vor Gericht gehörten die Pleitebank Hypo Real Estate, Volkswagen und Porsche SE (Abgasskandal), Bayer (Monsanto-Übernahme) und Wirecard/EY (Bilanzbetrug). Die Kanzlei Tilp Rechtsanwälte soll nach seinem Tod von einem Team aus Kapitalanlagerecht-Spezialisten weitergeführt werden.