Die DFL will nun selbst vom Bundeskartellamt prüfen lassen, ob ihre sogenannte "50+1-Regel" den Kartellgesetzen entspricht. Kind hatte gedroht, im Falle einer Ablehnung seines Antrags vor Gericht zu ziehen. "In den vergangenen Monaten hat es eine intensive, öffentlich geführte Debatte über die 50+1-Regel gegeben. Dieser Schritt soll allen Beteiligten Klarheit bringen", sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball.

Die Regel besagt, dass die Mehrheit der Stimmrechte an einem Profifußball-Klub beim dahinterstehenden Verein liegen muss. Sie war zuletzt 2011 gelockert worden. Seit damals können Mäzene, die einen Verein mindestens 20 Jahre finanziell in großem Stil unterstützt haben, eine Mehrheitsbeteiligung erwerben. Nach der Auslegung der DFL müssen sie mindestens so viel Geld investiert haben wie der größte Einzelsponsor des Vereins. Dadurch konnte SAP-Gründer Dietmar Hopp 2014 die TSG Hoffenheim übernehmen, die mit seiner finanziellen Unterstützung von der Kreisliga in die Bundesliga aufgestiegen war. Für Werksklubs wie Bayer Leverkusen und den von Volkswagen unterstützten VfL Wolfsburg gab es bereits vorher Ausnahmen.

Die DFL hatte zuletzt selbst angesichts der wachsenden wirtschaftlichen Übermacht englischer und spanischer Vereine laut über eine stärkere Öffnung der Bundesliga für Investoren nachgedacht. Im März lehnte eine Mehrheit der Vereine der 1. und 2. Bundesliga aber eine Aufweichung der "50+1-Regel" ab - anders als von Kind erhofft. Dieser hatte seinen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung daraufhin erneuert.

Zuletzt mussten einige Bundesligisten wichtige Spieler ziehen lassen, weil sie im Wettbieten um Ablösesummen und Gehälter nicht mithalten können. Das kratzt international am sportlichen Erfolg wie auch an der Attraktivität der Bundesliga. In England und Spanien sind viele Klubs mehrheitlich in Händen finanzstarker Investoren oder an der Börse notiert. Die Fußball-Bundesliga wird seit Jahren vom FC Bayern München sportlich dominiert.