Die Versicherungskammer könne sich nicht darauf berufen, dass die Corona-Pandemie nicht mitversichert gewesen sei, zumal Vogler den Vertrag erst Anfang März - wenige Wochen vor den Zwangsschließungen - abgeschlossen hatte, sagte Richterin Susanne Laufenberg. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent.

Das Urteil ist das erste in Dutzenden Verfahren, die allein in München in dem Streit anstehen. "Ganz Deutschland wird davon profitieren", freute sich Vogler nach der Urteilsverkündung. Er habe weniger für sich gekämpft als für viele andere Wirte. "Es geht um die Existenz von Betrieben." Auch die Allianz wehrt sich in mehreren Prozessen gegen die Forderung von Gastronomen.

rtr