Die Berechnung der Grundsteuer ist unzulässig. Das hat das Bundesverfas­ sungsgericht am Dienstag entschieden und zugleich dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2019 aufgegeben. Das ist nicht viel Zeit, gleichwohl sollte man sich eine grundsätzliche Debatte gönnen. Denn die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer. Deshalb geht es nicht nur darum, wie die Basis ver­ fassungskonform ermittelt werden kann - die sogenannten Einheitswerte, auf denen die Berechnung der Steuer beruht und die in Ostdeutschland aus dem Jahre 1935 stammen, in Westdeutschland von 1964. Sondern es geht um die Abschaffung. Denn theoretisch betrachtet ist eine Substanzsteuer nichts ande­ res als eine Einkommensteuer. Der Wert eines Vermögens ist nichts anderes als der auf die Gegenwart diskontierte Strom der Einkommen. Man könnte es sich also einfacher machen und die Einkünfte aus Vermietung und Verpach­ tung stärker heranziehen - und dafür die Grundsteuer abschaffen. Selbstge­ nutzte Immobilien, um dem Einwand gleich zu begegnen, wären nicht bevor­ teilt; denn hier greift der Fiskus via Grunderwerb­ und Erbschaftsteuer so­ wieso zu. Für die Kommunen, denen das Aufkommen der Grundsteuer heute zusteht, müsste ein Ausgleich geschaffen werden. Und Vermieter müssten sich überlegen, ob sie das, was nicht mehr über die Nebenkosten einfach umgelegt werden kann, über eine Mieterhöhung auffangen. Die Debatte ist eröffnet.

Die Deutsche Bank hat einen neuen Vorstandsvorsitzenden. Der alte, der Brite John Cryan, der sein Meisterstück nach der Finanzkrise mit der Sanierung des Schweizer Marktführers UBS abgeliefert hatte, ist am deutschen Arbeitsrecht gescheitert. Das ist zumindest eine Erklärung, denn Cryan hat das Personal­ kostenproblem der Deutschen Bank nicht in den Griff bekommen. Und das resultiert eben nicht aus den überzogenen Gehältern im Investmentbanking, sondern aus dem insgesamt überbesetzten Apparat. Der Kündigungsschutz behindert den Strukturwandel. Mit diesem Problem wird sich auch Nachfolger Christian Sewing herumschlagen müssen.