Auf den letzten Drücker verlängerte der Bundestag am vergangenen Freitag die Gültigkeit des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes um drei Jahre. Hätte man dieses Datum verschusselt, wäre es am 20. Oktober ausgelaufen. Traurig genug, dass man verschlafen hat, die Schwachstellen des Gesetzes zu überarbeiten. Dieses für Privatanleger wichtige Vorhaben sollte bei den Politikern nun auf der Agenda weit oben stehen.

Wie tief der Wirecard-Schock den Börsianern in den Knochen sitzt, konnte man in der vergangenen Woche im Fall Grenke-Leasing besichtigen. Ein Bericht mit schweren Anschuldigungen reichte, um die Marktkapitalisierung ­innerhalb von zwei Handelstagen mehr als zu halbieren. Das sagt allerdings nichts über die Berechtigung der Vorwürfe aus, sondern zeigt zunächst ­lediglich, wie groß die Verunsicherung unter den Investoren ist.

Vor einigen Tagen gab der EU-Rechnungshof eine Stellungnahme zum 750-Milliarden-Euro-Corona-Programm der Union ab. Es ist ein subtiler, bitterböser Kommentar: "Ob die für die Bewältigung der Folgen einer noch andauernden Krise vorgeschlagenen finanziellen Beträge angemessen sind, ist nach Ansicht der Prüfer schwer zu beurteilen. (...) Obwohl die Fazilität als ­Reaktion auf die mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie ein­geführt wurde, richtet sich die vorgeschlagene Zuweisung der finanziellen ­Beiträge an die Mitgliedstaaten weitgehend nach der Lage vor Ausbruch der ­Covid-Krise. Infolgedessen dürfte der Rückgang des BIP in vier der zehn ­Mitgliedstaaten, die die höchste Zuweisung an Finanzhilfen aus der Fazilität erhalten, im Jahr 2020 weniger deutlich ausfallen als der EU-Durchschnitt von rund sieben Prozent (...). Schließlich betonen die Prüfer, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten strenge und wirksame Maßnahmen gegen Betrug und Unregelmäßigkeiten ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass die EU-Unterstützung bestimmungsgemäß verwendet wird."