Steinhoff-Prozess: "Die Parallelen zu Wirecard sind unverkennbar"
· Börse Online Redaktion
Maximilian Weiss: Für mich ist zwar entschieden, dass Steinhoff gegenüber den Anlegern haftet. Die Frage aber ist, was man am Ende eines Prozesses erreicht und ob man nicht auch früher ein für alle Seiten besseres Ergebnis erzielen kann. Steinhoff befindet sich nach wie vor im Krisenmodus. Der Spatz in der Hand ist womöglich besser als die Taube auf dem Dach. Ein Vergleich könnte hier allen Seiten nützen. Dazu müssen sich die Parteien zunächst auf eine angemessene Summe einigen.
Wie könnte der Spatz in der Hand aussehen?
Wir können nicht in der Öffentlichkeit über Details sprechen. Es entwickelt sich gerade erst, und es ist eine sehr komplexe Prozesslandschaft. Es laufen zudem weitere Verfahren in Südafrika und den Niederlanden, wo unsere Kooperationspartner neben Steinhoff einige weitere Personen und Unternehmen verklagt haben. Steinhoff wird sicherlich für sämtliche Schauplätze und Beteiligte eine Lösung finden wollen.
Der Möbelkonzern war 2017 nach Bilanzmanipulationen in eine extreme Schieflage geraten, der Börsenwert wurde fast vollständig vernichtet. Was können Anleger überhaupt noch erwarten?
Die Aktien sind tatsächlich kaum noch etwas wert und die Forderungen sind insoweit schon abgeschrieben. Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Die Frage ist, ob man aus dieser schwierigen Situation heraus einen Teil des bereits verlorenen Geldes wieder erfolgreich zurückholen kann. Dahingehend bin ich sehr zuversichtlich. Die Bäume wachsen nur nicht in den Himmel. Das sollte auch klar sein.
Welche Forderungen vertritt die Anwaltskanzlei Tilp?
Wir repräsentieren im Verbund mit der International Steinhoff Litigation Group institutionelle Investoren und Privatanleger, deren Forderungen im Milliardenbereich liegen.
Steinhoff werden Bilanzmanipulationen und insbesondere auch unzureichende Kapitalmarktinformation vorgeworfen. Das erinnert an den Zahlungsabwickler Wirecard, bei dem es ähnliche Vorwürfe gibt. Sehen Sie Parallelen?
Bei Steinhoff gab es schon vor dem großen Knall im Dezember 2017 deutliche Anzeichen für falsche Bilanzen. Das Unternehmen hat entsprechende in der Presse erhobene Vorwürfe in Ad-hoc-Mitteilungen dementiert. Später haben sich die Vorwürfe bestätigt, und der Kurs ist eingebrochen. Die Parallele zu Wirecard ist, dass auch hier massive Vorwürfe im Raum stehen - und Wirecard diese ebenso massiv dementiert. Sollte sich herausstellen, dass Wirecard Bilanzen manipuliert und mit seinen Dementis den Kapitalmarkt falsch informiert hat, könnten Anleger aus unserer Sicht einen Kursdifferenzschäden einklagen.
Massive Vorwürfe gegen Wirecard stehen jetzt schon längere Zeit im Raum. Wann sehen Sie die Möglichkeit einer Klage?
Wir haben die Analyse eines Bilanzexperten vorliegen, auf deren Basis wir davon ausgehen, dass die Finanzberichterstattung von Wirecard tatsächlich fehlerhaft sein könnte. Wir sind aber noch zu keinem abschließenden Ergebnis gekommen. Den Investoren, welche sich bei uns bereits in dieser Sache gemeldet haben, raten wir daher derzeit noch davon ab, rechtliche Schritte einzuleiten.
Wirecard hat kürzlich einer externen Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfer von KPMG zugestimmt, die derzeit läuft. Rechnen Sie damit, dass diese Sonderprüfung die Vorwürfe unabhängig aufklärt?
Ich bin da skeptisch. KPMG wird sicherlich genau prüfen, was es von Wirecard vorgelegt kriegt. Aber genau hier liegt ja der Hase im Pfeffer: KPMG kann nur in dem Umfang prüfen, wie Wirecard dies auch zulässt.
Und wovon erhoffen Sie sich Aufklärung?
Maximilian Weiss: Deutlich aufschlussreicher wird aus meiner Sicht sein, was die Wirtschaftsprüfer von EY als Abschlussprüfer des nächsten Geschäftsberichts testieren werden, gerade vor dem Hintergrund der Vorwürfe. Das werden wir sehr genau beobachten.
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