Richter müssen entscheiden, ob Gebühren für Zahlungen via Paypal legal sind. Konkret streitet die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs mit Flixmobility, der Firma hinter der Busmarke Flixbus. Am 2. November soll beim Landgericht München I ein Urteil fallen. Das bestätigten Sprecher beider Unternehmen der Wirtschaftszeitung "Euro am Sonntag" (Ausgabe vom 27. Oktober).

Hintergrund: Seit Mitte Januar dürfen Gewerbetreibende bei "besonders gängigen" Zahlungsmitteln keine Gebühren mehr verlangen. Laut Gesetzestext fällt Paypal unter das Verbot. Doch wurde in den Gesetzesberatungen schriftlich fixiert, dass Bezahldienste wie Paypal ausgenommen sein sollen. Peter Breun-Goerke, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, spricht von einer "unklaren Gesetzeslage", die jetzt geklärt werden solle (Az. 17 HK O 7439/18).

Paypal hat nach eigenen Angaben in Deutschland knapp 21 Millionen Kunden. Man muss Bankkonto oder Kreditkarte hinterlegen und kann sich dann immer wieder mit Mailadresse und Passwort anmelden. Der Service kostet die Gewerbetreibenden etwas - und oft auch die Privatkunden. Zwar hat Paypal inzwischen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Darin wird es Händlern, Gebühren untersagt, zu erheben. Allerdings gibt es Rahmenvereinbarungen zwischen Paypal und Großkunden, die weiterhin Gebühren erlauben. Das bestätigte eine Paypal-Sprecherin. Die Namen der Großkunden sei aus Datenschutzgründen geheim, die Anzahl dieser Verträge unterliege dem Geschäftsgeheimnis.

Bekannt ist, dass Lufthansa und Deutsche Bahn zu diesen Großkunden zählten. Beide verzichten mittlerweile auf Paypal-Gebühren, wie Sprecher der Konzerne gegenüber "Euro am Sonntag" erklärten. Die Bahn schaffte sie zum 1. August ab, die Lufthansa nennt kein exaktes Datum. Die Bahn verlangte ab 50 Euro ein gestaffeltes Entgelt von bis zu drei Euro, Lufthansa nahm 1,65 Prozent des Ticketpreises, maximal 25 Euro.