Südzucker-Aktie bricht ein - Zucker-Kartell könnte für Firmen bittere Folgen haben
· Börse Online Redaktion
Beim Zuckerproduzenten Südzucker liegen bereits Klagen von Kunden auf dem Tisch: "Wir haben die Schadensersatzklagen im Haus seit Februar 2014", sagte ein Sprecher. Vor dem Landgericht Mannheim wird im Juli eine Klage des Bonbon-Herstellers Vivil gegen Südzucker verhandelt, dabei geht es nach Angaben des Gerichts um 1,3 Millionen Euro Schadenersatz. Auch der Süßwarenhersteller Lambertz prüft einem Sprecher zufolge, gegen die Zuckerfirmen vorzugehen. Der Lebensmittelriese Oetker zieht dies dagegen nicht in Erwägung. Unternehmen, die illegale Preisabsprachen getroffen haben, sehen sich immer öfter mit Schadenersatzklagen konfrontiert.
Das Kartellamt hatte die Bußgelder gegen die drei großen deutschen Zuckerhersteller Pfeifer & Langen, Südzucker und Nordzucker verhängt. Zuvor hatten die Wettbewerbshüter Büros durchsucht. Die Hersteller sollen dem Kartellamt zufolge teils mit Beginn Mitte der 90er Jahre bis 2009 unter anderem Preise abgesprochen haben - dann trat das Kartellamt auf den Plan. Auf Südzucker entfiel mit rund 195,5 Millionen Euro der Löwenanteil der Strafgelder.
Südzucker hatte bereits erklärt, im Gespräch mit einigen Kunden zu sein, die sich durch die Preisabsprachen geschädigt sähen. Zur Zahl der Klagen oder der Höhe der Ansprüche wollte der Sprecher keine Angaben machen. "Nach dem Abschluss des deutschen Kartellverfahrens machen Kunden erwartungsgemäß Ersatzansprüche geltend", hatte Südzucker bereits im Geschäftsbericht 2013/14 prognostiziert. "Diese Ansprüche werden seitens Südzucker grundsätzlich bestritten", stellte der Mannheimer Konzern damals klar. Südzucker-Aktien brachen am Morgen ein, nachdem das "Handelsblatt" über eine "beispiellose Welle" von Schadenersatzklagen gegen die Firmen berichtet hatte. Die Anteilsscheine brachen um rund acht Prozent auf 11,52 Euro ein.
Nordzucker erklärte lediglich, das Unternehmen erteile zu "internen Geschäftsvorgängen und insbesondere zu unseren Kundenbeziehungen (...) generell keine Auskunft". Von Pfeifer & Langen war keine Stellungnahme zu erhalten.
In Branchenkreisen hieß es, Unternehmen "quer durch die zuckerverarbeitende Industrie" prüften Klagen. Diese müssen dann aber auch nach Abschluss der Prüfung nicht zwingend erhoben werden. Vielfach wurde in vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit auch versucht, einen Vergleich herauszuholen. So hatte sich etwa ThyssenKrupp wegen der Teilnahme an einem Schienenkartell auf einen millionenschweren Ausgleich mit der Deutschen Bahn verständigt. Insidern zufolge zahlte der Stahlriese damals rund 150 Millionen Euro.
Reuters
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