Ich habe in meinem Depot Aktien, die ausschließlich in den USA außerbörslich (Over-The-Counter, kurz OTC) gehandelt werden. Meine Bank kann solche Verkäufe nicht abwickeln. Kennen Sie Banken oder Onlinebroker, die solche Orders annehmen?

Euro am Sonntag: Onlinebroker, die laut eigener Angaben auch den außerbörslichen Handel von US-Nebenwerten anbieten, sind beispielsweise (alphabetisch sortiert) Comdirect, Consorsbank, Flatex, Maxblue, Onvista Bank, Smartbroker, Sparkassen-Broker, Targobank und 1822 direkt. Die größten Chancen, dass auch Ihre Titel handelbar sind, dürfte es bei der Consorsbank und Flatex geben, da diese Broker ausdrücklich auch OTC-Handel direkt in den USA anbieten (Fachbegriffe: NASDAQ-OTC oder NYSE OTC ARCA).

Sie sollten auf jeden Fall vor dem Übertrag Ihrer OTC-Titel zu dem von Ihnen gewählten Broker unter Nennung der jeweiligen ISIN nachfragen, ob dieser auch für diese Titel den Handel offeriert. Denn es ist nicht gesagt, dass bei diesen Brokern tatsächlich jeder US-Nebenwert gehandelt werden kann.

Eine ganz andere Frage ist jedoch, ob dieser Schritt aus finanzieller Sicht sinnvoll ist. Der Grund: Gesetzlich sind Banken nur dann zu einem kostenlosen Übertrag von Wertpapieren verpflichtet, wenn das Depot, aus dem die Aktien übertragen werden, komplett aufgelöst wird - also die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bankinstitut endet. Sollten Sie jedoch nur einzelne Titel übertragen wollen, können je übertragener Position Gebühren anfallen. Dies handhaben die Banken durchaus unterschiedlich, grundsätzlich rechtlich zulässig ist es jedoch auf jeden Fall.

Auch beim direkten Verkauf kann Ihnen eine Gebührenfalle drohen: Sollten Sie die Titel in Deutschland gekauft haben, dann müsste vor einem OTC-Verkauf wahrscheinlich auch ein Lagerstellenwechsel erfolgen. Auch dafür können wiederum für jede Position Gebühren anfallen.

Alternativen: Abwarten oder als wertlos ausbuchen lassen

Bleiben noch die Möglichkeiten, die Titel einfach im Depot zu halten und darauf zu hoffen, dass sie irgendwann einmal in den USA regulär an einer der großen Börsen gehandelt werden, oder sie als wertlos aus dem Depot ausbuchen zu lassen. Hier droht Ihnen dann aber womöglich eine Steuerfalle. Denn seit 2020 gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, die aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne von Paragraf 20 Einkommensteuergesetz resultieren, eine Kappungsgrenze von 20.000 Euro. Bis zu dieser Höhe lassen sich Verluste mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnen. Überschießende Verluste lassen sich jedoch in Folgejahre vortragen und sind dann wiederum mit maximal 20.000 Euro je Jahr verrechenbar.