Der Autobauer verwies darauf, dass die Entgeltfindung für Betriebsratschef Bernd Osterloh bereits vor Monaten vor dem Hintergrund von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig auch durch einen externen juristischen Sachverständigen überprüft worden sei.

"Dieser kommt zu dem Schluss, dass die vom Unternehmen vorgenommene Eingruppierung von Bernd Osterloh den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entspricht", erklärte VW. Der Konzern gehe daher davon aus, dass die vom Unternehmen festgelegte Vergütung des Konzernbetriebsratsvorsitzenden mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang stehe. Dies gelte auch im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Fragen.

Die Ermittler hatten nach Angaben von Volkswagen am Dienstag die Büros von Finanzvorstand Frank Witter und Personalvorstand Karlheinz Blessing durchsucht. Dabei seien Akten und Computer beschlagnahmt worden, hatte ein VW-Sprecher gesagt. Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch war entgegen früheren Angaben nicht von den den Durchsuchungen betroffen. Insidern zufolge soll auch das Büro von Osterloh Besuch bekommen haben. Hintergrund der Durchsuchungen sind demnach angeblich überhöhte Zahlungen an den Betriebsratsvorsitzenden. Die Steuerfahndung Braunschweig bestätigte, an der Durchsuchung beteiligt gewesen zu sein. Sprecher des Betriebsrats und der Staatsanwaltschaft Braunschweig waren nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.