Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von €uro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Felix Petruschke, Euro am Sonntag

Ich bin Kunde der Commerzbank und habe unlängst bei einem Geldautomaten, von dem ich dachte, dass er zur Postbank gehört, Geld abgehoben. Soweit ich weiß, arbeiten diese beiden Banken zusammen. Deswegen war ich es gewohnt, keine Gebühren zahlen zu müssen. Als ich aber meinen Kontoauszug überprüft habe, musste ich feststellen, dass mir 5,49 Euro an Gebühren ab­gezogen wurden. Wie kann das sein?

€uro am Sonntag:

Ihre Frage betrifft alle Kunden der Deutschen Bank, Commerzbank und Hypovereinsbank. Diese Privatbanken bilden in der Tat mit der Postbank die sogenannte Cashgroup. Sinn dieser Kooperation ist, dass alle Kunden die Geldautomaten der anderen Institute kostenfrei nutzen können - wie Sie es beschreiben. Seit November 2018 können Kunden der Postbank aber auch zusätzlich an Automaten von Cardpoint, dem größten freien Betreiber von Geldautomaten in Deutschland, kostenlos Geld abheben. Die Zahl dieser Automaten ist seit Januar 2019 von 675 auf mittlerweile fast 1.000 Geräte angestiegen.

Das Problem dabei ist, dass sich diese Automaten nur wenig von normalen Postbank-Geräten unterscheiden. Von vorn betrachtet, erkennt man durch den großen, gelben Aufkleber der Postbank fast keinen Unterschied. Nur an den Seiten können sich die Geräte farblich unterscheiden. Dort steht auch ein großer Aufdruck "ATM Geldautomat". Für Nichtkunden der Postbank kann die Höhe der Gebühren stark schwanken. Wie die Marktwächter - eine Organisation der Verbraucherzentralen - berichten, wurden ihnen von empörten Kunden Gebühren zwischen 4,45 Euro und 6,50 Euro gemeldet.

Auf Anfrage von €uro am Sonntag reagierte die Postbank mit dem Hinweis, dass Kunden auf das Logo der Cashgroup achten sollten: Nur an Automaten, die auf der Vorderseite den Schriftzug mit einem großen, grauen "C" tragen, ist auch das Geldabheben für Kunden der Cashgroup kostenfrei. Der Betreiber Cardpoint erkärte, dass die ­Verbraucher während des Bearbeitungsvorgangs am Automaten darauf hingewiesen würden, dass Gebühren anfallen können.