Ich habe im Urlaub ein Auto gemietet. Nun habe ich auf der Abrechnung der Kreditkarte fest­gestellt, dass mir zu viel abgebucht wurde. Was soll ich tun?

€uro am Sonntag:

Die Chancen stehen gut, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Sie sollten dafür die sogenannte Chargeback-Funktion Ihrer Kreditkarte nutzen, rät das Verbraucherportal finanztip.de. Wenden Sie sich dafür an die Bank, von der Sie Ihre Kreditkarte bekommen haben, sofern sie von Visa oder Mastercard stammt. Es bringt nichts, diese beiden Kreditkartenfirmen direkt zu kontaktieren. Das ist nur im Fall von American ­Express nötig. In der Regel haben Sie ab der Zahlung bis zu 120 Tage Zeit, das Chargeback-Verfahren anzustoßen.

Ihre Bank hat ein spezielles Formular, mit dem Sie eine Kreditkartenabbuchung reklamieren können. Sie finden es entweder online oder in der Filiale. Es kommt leider oft vor, dass Bankangestellte noch nie vom Chargeback-Verfahren gehört haben. Bleiben Sie hartnäckig, empfiehlt finanztip.de. In dem Formular müssen Sie angeben, was genau an der Buchung falsch ist. Meist werden auch die Nachweise genannt, die Sie erbringen müssen, damit Ihre Bank das Chargeback-Verfahren aus­lösen kann. Wichtig: Versuchen Sie zunächst, die Sache mit dem Händler oder Dienstleister schriftlich zu klären (Post oder Mail). Gelingt das nicht, dient der Schriftwechsel als Nachweis. Im Fall ­einer Insolvenz kann ein Bildschirmfoto der Website reichen, auf der steht, dass die Firma keine Leistungen mehr erbringt.