Anleger können sich auch mit derivativen Instrumenten wie Zertifikaten oder CFDs indirekt an Kryptowährungen beteiligen. Der Nachteil: Es gibt keine Steuerfreiheit nach einem Jahr. Alle hier beschriebenen Möglichkeiten der Direktanlage sind deshalb allein schon steuerlich sinnvoll. Die zahlreichen Kryptobörsen für den Direkthandel mit Bitcoin und Co befinden sich alle im Ausland mit entsprechender Rechtsunsicherheit. Von den vertrauenswürdigen großen Kryptobörsen ist Kraken für deutsche Anleger besonders interessant in Kombination mit einem Konto bei der Münchner Fidor Bank. Denn Euro-Überweisungen zu Kraken und zurück klappen durch eine direkte Anbindung schon fast in Echtzeit.

Der Nachteil des ausländischen Standorts lässt sich vermeiden, indem man deutsche Handelsplattformen nutzt. Diese sind zwar keine Kryptobörsen, funktionieren aber letztlich für den Nutzer ähnlich. Alle Plattformen bieten einen 24-Stunden-Handel an allen sieben Tagen der Woche (24/7-Handel). Der Kunde muss sich nicht um die sichere Verwahrung der gekauften Kryptos kümmern und braucht kein Wallet. Bei allen Plattformen muss sich der Anleger vor einer Nutzung über ein Video-Ident-Verfahren legitimieren, das über die jeweilige App läuft. Ein Vorreiter ist hier die Stuttgarter Börse über Tochtergesellschaften. Sie startete vor fast zwei Jahren den Kryptohandel über das Smartphone durch die Bison-App. Sie ermöglicht den Handel von Bitcoin, Ethereum, Litecoin, Bitcoin Cash und Ripples XRP. Handelsgebühren gibt es keine, Bison verdient über den Spread von 1,5 Prozent zwischen An- und Verkaufskursen. Die App zählt schon über 200 000 Kunden. Auch die Börse Stuttgart Digital Exchange (BSDEX) bietet seit über einem Jahr den Handel mit Bitcoin und Co an. Bitwala aus Berlin wirbt damit, das erste Bankkonto mit angeschlossener Bitcoin-Wallet und -Börse zu sein. Die Gebühren beim Kryptohandel sind mit je ein Prozent beim An- und Verkauf recht hoch.

Innovative Neulinge

Seit einigen Wochen neu am Markt ist Justtrade. Der Clou: Alle Instrumente können provisionsfrei gehandelt werden. Im Mai 2020 begann Justtrade den Handel von Aktien und Derivaten. Seit Oktober können Bitcoin, Ethereum, Litecoin, Bitcoin Cash und Ripple gehandelt werden, ebenfalls ohne Provision. Kosten gibt es durch den Minimumspread von 0,3 Prozent. Das Besondere: Erstmals können aus einem Depot und über eine Benutzeroberfläche Aktien und Kryptowerte gehandelt werden. Kleiner Nachteil: Im Gegensatz zu Bison können keine Kryptowerte von und nach Justtrade transferiert werden.

Interessant dürfte auch das demnächst startende Angebot des Bielefelder Unternehmens Coindex sein. Anleger können dort in verschiedene Kryptoportfolios investieren. Neben den Einzeltiteln Bitcoin, Ethereum, Litecoin, Bitcoin Cash und Ripple können sie auch in Portfolioindizes ähnlich wie in ein DAX-Zertifikat investieren. Ein Alleinstellungsmerkmal von Coindex ist, dass sowohl per Einmalzahlung als auch in Form eines Sparplans oder einer Kombination aus beiden Geld angelegt werden kann. Dazu CEO Kai Kuljurgis: "Ähnlich wie bei einem der beliebten ETF-Sparpläne können durch den Averaging-Effekt die durchschnittlichen Einstandskurse der bekanntermaßen sehr volatilen Kryptokurse geglättet werden." Wie bei den anderen Plattformen entsprechen die Investments bei Coindex dem deutschen Aufsichtsrecht. Kooperationspartner von Coindex ist der Krypto-Marktplatz bitcoin.de.

 


Fiskus

Steueroptimierung für Anleger

Kryptowährungen, die innerhalb eines Jahres verkauft werden, sind nach Meinung der Finanzbehörden als private Veräußerungsgeschäfte zu versteuern. Ein Verkauf nach mehr als einem Jahr löst keinen steuerpflichtigen Vorgang aus. Gelten soll das sogenannte FIFO-Prinzip (first in, first out): Zuerst gekaufte Positionen eines bestimmten Coins gelten dann als zuerst verkauft. Verluste können von Gewinnen im gleichen Jahr abgezogen, ein Jahr zurückgetragen oder auf die Folgejahre vorgetragen werden. Gewinne und Verluste werden mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften wie dem unterjährigen Verkauf von Kunstwerken oder Oldtimern verrechnet.

Gewinne werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Spitzenverdiener müssen bis zu 45 Prozent auf die Gewinne bezahlen. Es gibt eine Steuerfreigrenze von 599,99 Euro im Jahr bezogen auf sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte. Dagegen werden Derivate auf Kryptowährungen nur mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belegt. Darunter fallen Futures, Optionen, Zertifikate oder CFDs. Für Tradings können diese Instrumente für Spitzenverdiener deshalb interessanter sein. Allerdings müssen damit erzielte Gewinne immer versteuert werden. Eine Steuerfreiheit nach einem Jahr wie beim Direkterwerb gibt es nicht.

Kryptoanleger sollten unbedingt ihre Investments steuerlich optimieren durch saubere Trennung der Bestände je Coin/Token. So kann der Zugang zu langfristig angelegten Positionen auf einem separaten Hardware-Wallet sicher gespeichert werden. Dadurch werden Zweifel über die jeweilige Haltedauer vermieden. Eine Optimierung kann auch so aussehen: Der Anleger liegt mit dem Bitcoin deutlich im Plus, hält diesen aber noch kein Jahr und hat nun Angst vor einem Absturz. Dann könnte er eine Gegenposition in Form eines Short-Zertifikats oder Short-CFDs eingehen und so den Gewinn sichern.

Indes gibt es grundsätzliche Zweifel an der Steuerbarkeit. Nirgendwo in den Steuergesetzen werden Kryptowährungen genannt. Zeigt ein Steuerpflichtiger Gewinne aus Kryptogeschäften beim Finanzamt an, müsste die Behörde diese genau auf die Steuerbarkeit überprüfen. Dies geschieht in aller Regel praktisch nicht. Steuerexperte Joerg Andres, dessen Fachbuch "Steuertsunami Bitcoin 2.0" gerade in zweiter Auflage erscheint, sagt dazu: "Nach einem bahnbrechenden Gerichtsbeschluss ist sehr zweifelhaft, ob Erträge aus Kryptowährungen nach aktueller Gesetzeslage überhaupt besteuert werden können."