Sie sind auf eine Konfirmation, Kommunion oder Firmung eingeladen und suchen ein passendes Geschenk? Doch das neue Rad kauft die Großmutter, der Onkel die Uhr? Auch wenn es schnöde klingen mag: Schenken Sie doch einfach Geld für den langfristigen Vermögensaufbau in einem eigenen Kinderdepot. Damit schaffen Sie auf lange Sicht ein schönes Finanzpolster - und einen Startvorteil im späteren Leben.

So klappt die Eröffnung



BÖRSE ONLINE hat eine Liste von Anbietern zusammengestellt. Bei ihnen ist die Eröffnung eines Kinderdepots für die gesetzlichen Vertreter, zumeist also die Eltern, recht einfach möglich. Patentanten und -onkel oder die Großeltern dürfen das hingegen in der Regel nicht. Sie können aber als Kontobevollmächtigte wirken - und natürlich beim Sparen helfen,am besten in Form von Fonds- oder ETF-Sparplänen. Diese sind oft schon ab Einzahlungen von 25 Euro monattich zu bekommen. Wem das zu viel Verpflichtung ist, der kann mit Einmalbeträgen zu Weihnachten und Geburtstagen seinen Anteil leisten.

Um das Konto zu eröffnen, braucht die Bank in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes oder den Kinderausweis in beglaubigter Kopie sowie seine Steueridentifikationsnummer (ID). Auch die Eltern müssen sich ausweisen - und bei Direktbanken in der Regel das Post-Ident-Verfahren durchlaufen. Je nach familiärer Situation muss man das Sorgerecht nachweisen; die genauen Anforderungen erfahren Sie bei der Depotbank. Ist das Depot einmal eröffnet, bekommen die Eltern den Kontozugang, bis das Kind volljährig ist. Auch die Großeltern oder Paten können verfügungsberechtigt werden. Nach dem 18. Geburtstag geht das Depot dann auf den Sprössling über.

Die Mehrheit der aufgelisteten Häuser bietet für Kinder kostenlose Onlinedepots an. Manchmal sind ein paar Bedingungen zu erfüllen (siehe Tabelle). Als Daumenregel gilt: Fonds- oder ETF-Sparpläne sind oft gratis. Außerdem wichtig: Bei der Geldanlage fürs Kind dürfen die Eltern nicht zu riskant vorgehen. Die Banken sehen zum Teil unterschiedliche Regelungen vor, welche Wertpapiere auf Kinderdepots gehandelt werden dürfen. Wer keine unangenehmen Überraschungen erleben möchte, sollte das vorab bei seinem Anbieter erfragen.



Steuerlich kann es ebenfalls interessant sein, dass Kinder schon frühze tig eigenes Vermögen aufbauen. Denn auch ihnen stehen die üblichen Freibeträge zu, die sie für Einkünfte aus Kapitalvermögen nutzen können. Das sind vor allem der Grundfreibetrag von 9000 Euro (für 2018), der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Jahr sowie der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Macht insgesamt 9837 Euro pro Jahr. Damit der Fiskus mitspielt, ist das eigene Depot fürs Kind ein Muss. Wer plant, eine größere Summe auf seinen Nachwuchs zu übertragen, sollte sich steuerlich beraten lassen.