Man hört immer wieder von unseriösen ­Schlüssel­diensten, die es finanziell ausnutzen, wenn man sich ausgesperrt hat. Wie kann man sich davor schützen?

€uro am Sonntag:

"Schon beim ersten Anruf sollten Ausgesperrte immer nach der genauen Anschrift der Firma und einem verbindlichen Festpreis fragen, in dem die Anfahrtskosten und mögliche Zuschläge bereits enthalten sind", rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei seriösen Anbietern kostet das Öffnen einer lediglich ins Schloss gefallenen Tür inklusive Anfahrt untertags an Werktagen circa 80 Euro. Nachts, sonntags oder an Feiertagen werden im Schnitt 130 Euro für den Service berechnet.

Will ein Notdienst die Bedrängnis von Kunden ausnutzen und verlangt mehrere Hundert Euro, ist es ratsam, verschiedene Anbieter anzurufen und zu vergleichen. Besondere Vorsicht ist bei Firmen geboten, die im Suchportal Google oder im Telefonbuch ganz oben auftauchen. Sie sind häufig nicht orts­ansässig und verlangen hohe Fahrtkosten.

Ist eine Tür bloß zugefallen, muss sie in den meisten Fällen weder aufgebrochen noch muss das Schloss ausgebaut werden. "Beides ist häufige Praxis, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Unverschlossene Türen lassen sich vom Fachmann in der Regel ohne Beschädigung in kürzester Zeit öffnen", erklären die Verbraucherschützer.

Schlüsseldienste dürfen nur die konkrete Arbeitszeit - in der Regel wenige Minuten - und die entstandenen Fahrtkosten in Rechnung stellen. Wird eine ortsansässige Firma mit der Türöffnung betraut, kann der Dienstleister nur die Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen in Rechnung stellen. Kosten für den Einsatz von Spezialwerkzeugen fallen nur an, wenn die Geräte auch tatsächlich eingesetzt wurden. Rückt der Notdienst außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten an, kommen zur reinen Arbeitszeit noch Nacht- oder Feiertagszuschläge hinzu. Erlaubt sind hierbei Zuschläge von 25 bis 100 Prozent, allerdings nur für Lohn- und lohnabhängige Kosten und nicht für Material- oder Fahrzeugkosten.

Betroffene sollten eine Rechnung nur dann vollständig bezahlen, wenn die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und jede Position nachvollziehbar ist. Bei ungewöhnlich hohen Summen sollte man eine Anzahlung nur unter Vorbehalt leisten und die Rechnung lieber prüfen lassen.

Umstrittene Schutzbriefe


Wer einen Schlüssel beim Nachbarn deponiert, ist auf den Einsatz eines Notdienstes oftmals gar nicht erst angewiesen. "Zusätzlich sollte man sich im Vorfeld nach Preisen und Leistungen eines seriösen Schlüsseldienstes in Wohnnähe erkundigen und dessen Rufnummer parat haben", so die Verbraucherzentrale.

Umstritten ist, ob man eine Versicherung abschließen soll, die für die Kosten aufkommt. Der Versichererverband GDV empfiehlt sogenannte Wohnungsschutzbriefe. Hier verweist eine Sprecherin der Verbraucherorganisation Bund der Versicherten allerdings auf die aus ihrer Sicht umständliche Prozedur: Im Notfall müssen die Geschädigten zunächst die Versicherung verstän­digen, die wiederum einen Vertragspartner beauftragt. "Welcher Versicherte hat schon die Service­nummer seiner Versicherung im Handy gespeichert?" Wer selbst einen Handwerker ruft und die Rechnung nachträglich einreichen möchte, bleibe auf den Kosten sitzen.