Wer Vermögen auf Schweizer Konten und Depots verlagern, dabei aber keine bösen Steuer-Überraschung überleben möchte, sollte die fiskalischen Spielregeln beachten. Das sind die wichtigsten Punkte.

Kapitaleinkünfte in der Schweiz

Im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung sind auf Schweizer Konten gutgeschriebene Kapitalerträge als ausländische Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP und, sofern es sich um Investmentfondserträge handelt, auch in der Anlage KAP-INV zu deklarieren. 

Schweizer Erbschaftsteuer-System

Jetzt ein Konto und Depot in der Schweiz eröffnen, später deutsche Erbschaftsteuer sparen. Eine verlockende Vorstellung für Bankkunden hierzulande. Doch ist eine derartige Gestaltung rechtlich möglich? Die Eidgenossen haben aktuell keine landesweite Erbschaftsteuer, sondern ausschließlich kantonale und kommunale Regelungen. Fast alle Kantone besteuern Erbschaften, Ehepartner und direkte Nachkommen sind aber in den meisten Kantonen vollständig von entsprechenden Abgaben befreit. Die Kantone Schwyz und Obwalden verzichten zudem komplett auf eine Erbschaftsteuer. 

Doppelbesteuerungsabkommen D - CH

Es existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz. Es regelt aber primär, welcher Staat Steuern erheben darf, falls beide Länder Ansprüche haben. Das DBA für die Erbschaftsteuer greift zum Beispiel, wenn sowohl der Erblasser als auch der Erbe einen Bezug zu Deutschland und/oder der Schweiz haben. Für Schenkungen gibt es dagegen kein eigenständiges DBA. Eine Doppelbesteuerung kann nur im Einzelfall und im Verständigungsverfahren vermieden werden.  

Wohnsitz in Deutschland

Eine Verlagerung von Geldvermögen in die Schweiz, während Anleger weiter in Deutschland wohnen, spart grundsätzlich weder Erbschaft- noch Schenkungsteuern. Denn für die Steuerpflicht kommt es nicht auf den Standort des Vermögens an, sondern auf den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt des künftigen Erblassers oder Schenkers sowie der von ihm begünstigten Personen. Das weltweite Vermögen bleibt in diesem Fall hierzulande steuerpflichtig -— unabhängig davon, ob es auf eidgenössischen Konten und Depots verwaltet wird. Es gilt der Grundsatz: In Deutschland ansässige Anleger unterliegen mit ihrem gesamten In- und Auslandsvermögen der unbeschränkten Erbschaft– und Schenkungsteuerpflicht in ihrer Heimat. 

Auswandern in die Schweiz

Erst wenn sowohl der Schenker/Erblasser als auch der Erwerber nachweislich langfristig und ausschließlich in der Schweiz leben — ohne Wohnsitzbindung in Deutschland — kann im Einzelfall die deutsche Erbschaftsteuerpflicht entfallen. Maßgeblich ist dabei, dass für eine „Entstrickung“ aus der deutschen Steuerpflicht Wohnsitz und gewöhn-licher Aufenthalt vollständig und rechtzeitig, mindestens fünf Jahre vor der Übertragung, in die Schweiz verlegt werden. Nur in dieser Konstellation können deutsche Auswanderer von der im internationalen Vergleich günstige-ren oder gar nicht erhobenen Schweizer Erbschaftsteuer für nahe Angehörige profitieren. 

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