Wohl für uns alle ist es eine Schreckensvision: eine kurze Unaufmerksamkeit am Steuer, zu viel Ehrgeiz beim Freizeitsport oder eine falsche Bewegung bei der Hausarbeit. Von jetzt auf gleich können Unfälle unser Leben verändern. Dabei muss es noch nicht einmal zum Schlimmsten kommen, schon ein steifes Bein oder eine Beeinträchtigung des Hörvermögens erschweren den Alltag. Und immer wieder lässt die Beeinträchtigung auch Lebensträume platzen. Man muss sich nur einen Musiker vorstellen, der seine Finger nicht mehr bewegen kann, oder einen Lehrer, der seine Schüler nicht mehr erkennt.

In solchen Fällen zumindest die finanziellen Folgen abzumildern, versprechen Anbieter von privaten Unfallversicherungen - und stoßen bei vielen auf offene Ohren. Im Jahr 2020 hatten fast 28 Millionen Bundesbürger eine Unfallpolice abgeschlossen.

Die Versicherer argumentieren unter anderem mit Zahlen. Etwa 2,7 Millionen Verkehrsunfälle ereignen sich in Deutschland pro Jahr, und noch deutlich höher ist die Unfallstatistik insgesamt. Neun bis zehn Millionen Menschen, die Quellen besagen hier Unterschiedliches, verunglücken jährlich. Es gibt zwar auch eine gesetzliche Unfallversicherung. Aber die ist nur zuständig, wenn das bedauerliche Malheur im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder einem Schul- beziehungsweise Kitabesuch steht - oder auf dem Weg dorthin passiert.

Bezogen auf alle Verkehrsunfälle sind dies jedoch nicht einmal 15 Prozent. Geschieht das Unglück in der Freizeit, greift die Versicherung nicht. Zudem zahlt sie nicht für alle: Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Selbstständige und Freiberufler bleiben außen vor. Ebenso sind Hausfrauen und -männer sowie Menschen ohne Beruf nicht versichert.

Doch auch wenn es Argumente für die private Unfallversicherung gibt: Zu den Policen, die laut Experten jeder haben sollte, gehört sie nicht. Kranken-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind weitaus wichtiger. Zudem muss der Abschluss gut überlegt sein. Die Unfallversicherung gehört laut Stiftung Warentest zu den komplexesten Versicherungskonstrukten überhaupt. Das fängt schon mit unterschiedlichen Tarifen an, die nach statistischer Unfallwahrscheinlichkeit gestaffelt sind, und setzt sich mit den Details der Vertragsbedingungen fort. Die Policen unterscheiden sich nicht nur von Anbieter zu Anbieter erheblich, sondern mitunter auch bei ein und demselben Versicherer.

Große Preisspanne. Auch im aktuellen Test, den das Rating- und Analysehaus Ascore im Auftrag von €uro zum zweiten Mal ausführte, zeigen sich große Unterschiede. Und zwar sowohl in den detaillierten Tarifvergleichen, die beispielhaft für einen Bürokaufmann, einen Tischler und ein sechsjähriges Kind durchgeführt wurden (Tabellen siehe Seite 118 bis 122), als auch im zusammengefassten Endergebnis. Die Kosten variieren ebenfalls stark. So zahlt der Bürokaufmann beim günstigsten Anbieter, der Degenia, gerade noch unter 100 Euro (konkret: 99,96 Euro), die Arag verlangt mit 278,97 Euro fast das Dreifache. Insgesamt reicht die Bewertung von sehr gut +, die von sieben Anbietern erreicht wird, bis befriedigen.

Doch für wen eignet sich die Unfallversicherung überhaupt? Von findigen Verkäufern wird sie immer wieder als kostengünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ins Spiel gebracht. Tatsächlich aber werden 90 Prozent der Betroffenen durch eine Krankheit vorzeitig berufsunfähig, nicht durch einen Unfall.

Sinnvoll sei ein Abschluss für die meisten Menschen daher nur als zusätzliche Absicherung, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Oder wenn jemand keine BU bekommt, was bei bestimmten Vorerkrankungen der Fall sein kann oder auch bei der Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen. Zudem werden Unfallversicherungen für Menschen empfohlen, die gefährliche Sportarten lieben. Die müssen dann aber in der Regel mit deutlichen Aufschlägen rechnen.

Der Vorteil des ersten Falls - also einer Unfallversicherung als Ergänzung - ist, dass diese auch unabhängig vom Eintritt einer Berufsunfähigkeit zahlt. Zudem erhält man aus der BU "nur" eine Rente. Die wichtigste Leistung einer Unfallversicherung ist dagegen die Einmalzahlung, die im Fall der Fälle zusätzlich helfen kann, beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden müssen.

Nie als alleiniger Schutz. Im zweiten Fall, also dann, wenn man keine BU abschließen oder sie aufgrund hoher Aufschläge nicht finanzieren kann, empfehlen durchaus auch Verbraucherschützer eine private Unfallpolice, allerdings mit einem deutlichen ergänzenden Hinweis: Auch hier sollte sie möglichst nicht allein abgeschlossen werden. Besser ist es, sie mit Alternativen wie privater Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Dread-Disease-Versicherung zu kombinieren. Die Grundfähigkeitsversicherung springt ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten deutlich eingeschränkt sind, die Dread Disease, wenn vorher definierte Krankheiten auftreten. Diese Kombi sei wichtig, sagt auch die Münchner Finanzberaterin Constanze Hintze, weil die BU eben nur helfen kann, wenn tatsächlich sächlich ein Unfall die Ursache für die Berufsunfähigkeit ist.

Genau dies ist aber, wie oben bereits erläutert, sehr oft nicht der Fall. Geld gibt es nur, wenn die versicherte Person, um es im Versicherungsdeutsch zu zitieren, "durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet". Dazu zählen auch Schädigungen, die durch erhöhte Kraftanstrengung ausgelöst werden, also wenn man sich beispielsweise durch ungewohnte Bewegungen beim Sport oder beim Heben schwerer Gegenstände verletzt.

Unfreiwillig bedeutet dabei, dass der Unfall nicht mutwillig selbst herbeigeführt wurde. Bei versuchtem Selbstmord oder Selbstverstümmelung zahlt der Versicherer also nicht, bei grober Fahrlässigkeit jedoch schon. Zudem muss die Beeinträchtigung dauerhaft bestehen. Im Regelfall heißt das: mindestens drei Jahre. Gute Policen versichern darüber hinaus auch noch weitere Ereignisse, beispielsweise Infektionskrankheiten oder Impfschäden. Diese müssen aber oft vorher definiert sein. Wem das wichtig ist, sollte daher immer aufs Kleingedruckte achten.

Ein Tipp, der allerdings nicht nur für die Definition, wann die Police greift, gilt, sondern auch für die Höhe der Leistung und den Umfang des Schutzes. Gerade als Ergänzung zum gesetzlichen Unfallschutz werden mitunter auch reine Freizeitpolicen angeboten, die dann vielleicht sogar nur in Deutschland gelten. Wirklich sinnvoll sind jedoch ausschließlich solche Tarife, die weltweit und rund um die Uhr gelten.

Was wiederum die Höhe der Leistung betrifft, so mahnen Versicherer wie Verbraucherschützer in seltener Einigkeit, nicht zu niedrig zu kalkulieren. Dazu muss man wissen, dass eine Unfallversicherung mit oder ohne Progression abgeschlossen werden kann. Ohne Progression umfasst der Vertrag nur die angegebene Versicherungssumme - um hier gut abgesichert zu sein, muss diese also entsprechend hoch sein. Was aber bedeutet: Auch die Beiträge sind hoch.

Grundsumme gut wählen. Günstiger kommt man weg, wenn man einen Vertrag mit Progression wählt, denn dann steigt die Leistung mit der Schwere der Verletzung dynamisch an. Je nach Höhe der Progression können so aus einer Versicherungssumme von 100 000 Euro bis zu 500 000 Euro werden. Auch die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen raten aus diesem Grund zu Verträgen mit Progression. Aber Vorsicht: Auch hier gibt es einen Haken. Bei einem Invaliditätsgrad unter 25 Prozent greift die Progression noch nicht. Zu niedrig darf die Versicherungssumme (auch als Grundsumme bezeichnet) also auch hier nicht sein.

Mindestens ebenso wichtig wie die Progression ist die Gliedertaxe - ein makabrer Begriff, der definiert, welcher Betrag am Ende für eine Beeinträchtigung gezahlt wird. Konkret: Verliert man ein Auge, wird Summe X bezahlt, muss das Bein in Höhe des Knies amputiert werden, ist es Summe Y (ausführliche Erläuterungen siehe "So lesen Sie die Tabellen").

Drei Faktoren wirken zusammen. Zusammengefasst lässt sich also sagen: Der richtige Vertrag ist eine individuell passende Kombination aus Versicherungssumme, Progression und Gliedertaxe. Vom Zusammenwirken aller drei Faktoren hängt ab, ob die Unfallversicherung den finanziellen Ausfall und Schmerz am Ende tatsächlich mildern kann. Ein spezielles Kapitel stellen Unfallversicherungen für Kinder dar, wie sie auch Großeltern oder Paten zu allen möglichen Anlässen gern schenken. Selbst wenn die Sorge groß ist, dass den Kleinen etwas passiert: Von Zahlen, die Eltern und anderen Anverwandten Angst machen, sollte man sich auch hier nicht leiten lassen. Es ist gut, eine Unfallversicherung zu haben - umfassenderen Schutz bieten aber andere Policen.

Impfschäden: Übertrieben Panikmache


Schäden durch notwendige Impfungen gelten als Unfall. Das gilt immer häufiger auch für den Covid-19-Piks.

Kaum wurden die ersten Probleme mit dem Astrazeneca-Impfstoff bekannt, bekamen nicht wenige Verbraucher Werbebriefe oder Flyer zugeschickt, die das Thema aufgriffen. Auch in den sozialen Medien tauchten Posts von Versicherungsvertretern auf, die "aus aktuellem Anlass" darauf hinwiesen, dass die von ihnen verkauften Unfallversicherungen Folgeschäden von Impfungen absichern.

Das sind grundsätzlich für Versicherte keine unerheblichen Informationen. Denn in vielen Tarifen springt der Versicherer nur ein, wenn Impfungen ausdrücklich in den Bedingungen aufgelistet sind. Im vorliegenden Ascore-Test wurde dies überprüft, mit dem Ergebnis: Die meisten Unternehmen bieten Schutz. Entweder weil der Schutz grundsätzlich für alle Impfungen gilt, oder weil Covid-19 inzwischen aufgenommen wurde. Keinen Schutz bieten nur Ammerländer, Domcura, Hanse- Merkur, HDI, LBN, Neodigital und Zurich Service. Bei ConceptIF wird nach eigenen Angaben gerade über eine Regelung entschieden.

Entsetzen bei Verbraucherschützern.
Doch wohl gerade weil das Thema im Versicherungsalltag eigentlich gar keines ist, stießen die Kampagnen, die Ende März auch in einem viel beachteten TV-Beitrag des Norddeutschen Rundfunks aufgegriffen wurden, bei Wissenschaftlern, Ärzten und Verbraucherschützern auf einhelliges Entsetzen. Durch solche Aktionen, so ihre Argumentation, würde die Angst vieler Menschen noch mal angefacht und mit dieser Angst zudem noch Produktwerbung gemacht. Aus Angst vor Impfschäden durch eine Corona-Impfung jedoch extra eine Unfallversicherung abzuschließen, ist nicht sinnvoll. Denn auch hier gilt: Die Versicherung springt nur ein, wenn der Schaden so groß ist, dass sich daraus eine Invalidität ergibt. Und zudem, so stellt Philipp Rehberg von der Verbraucher- zentrale Niedersachsen klar, muss der Zusammenhang von den Versicherten nachgewiesen werden. Wer überhaupt in Verbindung mit Covid-19 über eine Versicherung nachdenkt, dem empfehlen Experten auch hier in erster Linie eine Berufsunfähigkeitspolice oder, wenn es um die Absicherung eines Todesfalls gehen soll, eine Risikolebensversicherung. Beide haben zusätzlich den Vorteil, dass sie auch dann zahlen, wenn das Problem nicht durch die Impfung, sondern die Erkrankung selbst hervorgerufen wurde. Denn die ist bei einer Unfallversicherung so gut wie nie eingeschlossen.

So lesen Sie die Tabellen


Der Test umfasst Unfallversicherungen für Neukunden in drei Kategorien: "Erwachsene mit nicht körperlichen Tätigkeiten", "Erwachsene mit körperlichen Tätigkeiten" und "Kinder". Die Daten stammen von Ascore Analyse, einem Hamburger Rating- und Analysehaus, das auf detaillierte Markt- und Bedingungsanalysen für nahezu alle Versicherungsbereiche spezialisiert ist. Die Noten ermittelte €uro. Bei den Tests für Erwachsene wurden insgesamt 130 Tarifkombinationen von 42 Anbietern betrachtet, beim Test für Kindertarife waren es 112 Tarifkombinationen von 38 Anbietern. Die Anbieter sind entweder Versicherungsunternehmen, Töchter von Versicherungsunternehmen, die parallel zur Muttergesellschaft eigene Tarife anbieten, oder sogenannte Assekuradeure. Diese brauchen keine eigene Versicherungslizenz, sondern handeln sozusagen als Großhändler im Auftrag und mit Vollmacht von einem oder mehreren Versicherern. Das heißt, sie haften auch nicht selbst, sondern die Gesellschaften, die sie vertreten. Damit ein Tarif in den Test aufgenommen werden konnte, war eine gültige Leistungsbewertung im Expertensystem "Ascore Navigator" Voraussetzung. In Fällen, wo es mehrere Tarife eines Anbieters gab, wurde der jeweils leistungsstärkste Tarif für den Test herangezogen. Wenn zwei Tarife eines Anbieters gleich stark waren, wurde derjenige mit dem besseren Preis- Leistungs- Verhältnis gewählt. Einige Gesellschaften - dies sei der Vollständigkeit halber hinzugefügt - haben die Teilnahme abgelehnt: Askuma, Ergo, Gothaer, Inter, Münchener Verein und Württembergische. Bewertet wurde in drei Kategorien, die mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung einfließen. "Bedingungen" mit 35 Prozent, "Progression" mit 25 Prozent und "Finanzielles" mit 40 Prozent. Nachfolgend werden die Kategorien mit ihren Unterpunkten beschrieben.


Bedingungen

Die Bedingungen wurden anhand von 65 Kriterien analysiert, die wir in fünf Leistungsbereiche eingeteilt haben: Flexibilität, Leistungsauslöser, Sport und Freizeit, Gliedertaxe sowie Rahmen- und Zusatzleistungen. Grundlage ist das sogenannte Ascore-Scoring-Modell. Alle Score-relevanten Kriterien gingen mit 100 Punkten ein, weitere Kriterien wurden mit 25 Punkten berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Was nicht bedingungsgemäß geregelt ist, ist ein potenzieller Streitfall. Daher gehen in die Bewertungen nur belastbare, das heißt explizit schriftlich fixierte und somit leicht überprüfbare Produktdetails ein.

Flexibilität

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt Musterbedingungen (Mindeststandards) vor, die jede Unfallversicherung erfüllen sollte. So sollten eine Innovationsklausel in den Verträgen enthalten und die Bedingungen bezüglich der Einhaltung von Fristen kundenfreundlich gestaltet sein. Das heißt im Detail:

1. Mindeststandard GDV Der Versicherer garantiert bedingungsgemäß, nicht zum Nachteil des Kunden von den GDV-Bedingungen abzuweichen. Sofern doch Abweichungen vorhanden sind, die nachteilig für den Kunden sind, garantiert der Versicherer, dass Schäden mindestens nach den vom GDV empfohlenen Bedingungen reguliert werden.
2. Innovationsklausel Die Welt verändert sich - und das gilt auch für Unfallursachen. Daher legen die Tester Wert darauf, dass zukünftige prämienneutrale Bedingungsverbesserungen automatisch Vertragsbestandteil werden.
3. Fristen Der Versicherer garantiert - bedingungsgemäß - kundenfreundliche Fristenregelungen: Feststellung und Geltendmachung (je mindestens 24 Monate), Neubemessung des Invaliditätsgrads seitens des Versicherers (maximal 2 Jahre) sowie Meldung des Unfalltods (mindestens 7 Tage).
4. Gesamtpunkte Flexibilität Hierfür wurden die oben genannten Punktebereiche 1-3 sowie zusätzlich die Möglichkeit der Mitversicherung eines Neugeborenen für 12 Monate in Erwachsenentarifen gewertet. Maximal erreichbare Gesamtpunkte: 700 bei Erwachsenen, 600 bei Kindern.

Leistungsauslöser

Die Leistungsauslöser, sprich die Unfallursachen, nehmen einen wesentlichen Bereich ein. Das müssen nicht nur Unfälle im klassischen Sinn sein, sondern es kann sich auch um Vergiftungen oder Impfschäden handeln. Die Leistungsauslöser sind nicht nur relevant für die Höhe einer Leistung, sie entscheiden vor allem, ob überhaupt eine Leistung fällig wird. Je genauer und verbindlicher sie geregelt sind, desto besser und sicherer ist dies für den Versicherten. Daher ist es wichtig, dass alle Fälle auch klar in den Bedingungen genannt sind.

5. Bewusstseinsstörung durch Trunkenheit Zu den Leistungsauslösern einer umfassenden Unfallversicherung zählt auch, wenn man alkoholisiert (bis 1,3 Promille) Auto fährt - auch wenn das rechtlich verboten ist. Im Test für Kinder ist dieses Kriterium natürlich nicht relevant.
6. Bewusstseinsstörung durch Medikamente etc. Auch Bewusstseinsstörungen können die Ursache dafür sein, dass ein Unfall geschieht. Dies kann insbesondere bei Medikamenteneinnahme, Herzinfarkt und Schlaganfall, aber auch bei einem epileptischen Anfall vorkommen. Daher sollte der Versicherungsschutz auch in diesen Fällen bestehen.
7. Erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegung Unter einer "erhöhten Kraftanstrengung" versteht man eine Anstrengung oder Belastung, die nicht üblicherweise von dem Versicherten ausgeübt wird, also zum Beispiel das Heben einer schweren Last. Geschieht hierdurch ein Unfall, ist er mitversichert.
8. Vergiftung Nahrungsmittelvergiftungen werden mitunter nur bis zum Jugendalter (bis 14 Jahre) versichert. Da aber durchaus auch ältere Kinder und Erwachsene davon betroffen sein können, ist eine Regelung ohne Altersbegrenzung ganz wichtig. Darüber hinaus sollten auch Vergiftungen durch Gase und Dämpfe mitversichert sein. Bei Kindern besteht obendrein die Gefahr, dass sie unbeobachtet gefährliche Stoffe zu sich nehmen. Bei dem Vergleich für Kinder wird dies als zusätzliches Kriterium geprüft.
9. Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Nahrungs- und Sauerstoffentzug Schäden hierdurch (auch Ersticken) gelten als Unfall.
10. Impfschäden Das Thema Impfungen ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie besonders wichtig - und spielt natürlich auch bei Unfallversicherungen eine Rolle. Impfschäden sollten eigentlich immer mitversichert sein. Inwieweit das auch speziell für Covid-19-Impfungen gilt, haben wir gesondert auf Seite 114 zusammengestellt.
11. Gesamtpunkte Leistungsauslöser Für die Gesamtpunkte Leistungsauslöser wurden die oben genannten Punktebereiche 5-10 sowie zusätzlich die Mitversicherung der "Rettung von Menschen, Tieren, Sachen", "Infektionen durch geringfügige Verletzungen und Insektenstiche" sowie "Unfallschäden durch Laser-, Röntgen-, ultraviolette Strahlen" untersucht. Maximal erreichbare Gesamtpunkte: 1300.

Sport und Freizeit

Gerade bei Sport und Spaß kann sich viel Ungewolltes ereignen. Auch gute Unfallpolicen decken hier nicht alles ab. Wir überprüfen, ob Einwirkungen durch Sonne oder Kälte beziehungsweise Luftsport- oder Tauchschäden eingeschlossen sind.

12. Sonnenbrand, Sonnenstich, Erfrierungen Ein harmloser Sonnenbrand ist nichts Schlimmes, aber ein schwerer Sonnenbrand oder ein Sonnenstich kann zu unangenehmen Folgeerscheinungen führen. Beides sollte daher ebenso mitversichert sein wie Erfrierungen, wenn diese mittelbare Folge eines Unfalls sind.
13. Tauchtypische Schäden und Luftsport Bereits beim Schnorcheln und Freizeittauchen können Schäden entstehen (beispielsweise am Trommelfell). Ebenso kann es beim Freizeitluftsport, zum Beispiel bei einem Fallschirm- Tandemsprung, zu seltenen Zwischenfällen kommen. Sofern diese Tätigkeiten nur gelegentlich und nicht beruflich ausgeübt werden, gelten sie als Unfall und sollten mitversichert sein.
14. Gesamtpunktzahl Sport und Freizeit Für die Gesamtpunkte Sport und Freizeit zählen die Kategorien 12-13. Maximal erreichbar sind 325 Punkte.

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe bildet ein zentrales Bedingungselement, wenn es um Leistungen und vor allem um die Leistungshöhe geht. Insgesamt wurden in diesem Test 21 Einzelkriterien untersucht.

15. Verbesserte Gliedertaxe gegenüber GDV Hiervon spricht man, wenn die Taxe über den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft aktuell empfohlenen Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) liegt.
16. Stimme Die menschliche Stimme ist zur Verständigung in allen Lebensbereichen von existenzieller Bedeutung. Eine Top-Unfallversicherung sollte daher für den Verlust der Stimme 100 Prozent leisten.
17. Ein Auge, Gehör auf einem Ohr Für den Verlust eines Auges werden mindestens 60 Prozent, für das Gehör auf einem Ohr mindestens 35 Prozent der Versicherungssumme geleistet.
18. Arm Die Mindestleistung für den Verlust eines Arms unterhalb des Ellenbogens wird mit einer Benchmark von 70 Prozent Invaliditätsleistung angesetzt. Die Mindestleistungen für die Bewertung sind daher folgende: Oberhalb des Ellenbogens sind es 75 Prozent, im Schulterbereich 80 Prozent.
19. Hand im Handgelenk Die Leistung für den Verlust einer Hand im Handgelenk beträgt mindestens 65 Prozent.
20. Finger Kein Finger ist für das Greifen so wichtig wie der Daumen. Um einen Verlust zu kompensieren, werden daher mindestens 30 Prozent als Benchmark erwartet. Ein Zeigefinger sollte mit mindestens 20 Prozent versichert sein - alle anderen Finger jeweils mit 5 Prozent.
21. Bein Auch hier ist der Verlust nach Schwere gestaffelt. Mindestleistungen sind: Bein über Mitte Oberschenkel 80 Prozent, bis Mitte Oberschenkel 70 Prozent, bis unterhalb des Knies 60 Prozent und bis Mitte Unterschenkel 55 Prozent.
22. Organe Große Unterschiede gibt es bei den Regelungen zu Organen. Folgende Mindestwerte werden vorausgesetzt: Niere, Magen, Darm 20 Prozent; Milz, Gallenblase 10 Prozent, Lungenflügel 30 Prozent. Wichtig ist hier, dass diesbezüglich auch eine klare Regelung in den Bedingungen enthalten ist - die Formulierung nach "individueller Feststellung" reicht nicht.
23. Gesamtpunkte Gliedertaxe Für die Gesamtpunkte Gliedertaxe wurden die Kategorien 15-22 sowie zusätzlich die Mitversicherung von "Geruchssinn", "Geschmackssinn" sowie der "Verlust eines Fußes im Fußgelenk" und der "Verlust eines großen Zehs" untersucht. Maximal erreichbare Gesamtpunkte: 1400.

Rahmen- und Zusatzleistungen

Bei den Rahmen- und Zusatzleistungen geht es um Leistungen, die zusätzlich zu Invaliditätsleistungen erbracht werden. Hierein fallen etwa Zusatzoptionen wie Unfall-Krankenhaustagegeld, das eine finanzielle Unterstützung bei einem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt bietet. Zudem wird berücksichtigt, ob eine Leistung fällig wird, wenn man etwa zufällig durch innere Unruhen zu Schaden gekommen ist.

24. Kosmetische Operationen und Zahnersatz Kosmetische Operationen sind bis 40 000 Euro beitragsfrei mitversichert. 25. Such-, Rettungs- und Bergungskosten Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind bis 50 000 Euro beitragsfrei mitversichert. 26. Kürzung wegen Mitwirkung Ein gewisses Maß an Selbstverschulden kann Einfluss auf die Leistungshöhe haben. Im Test war eine Kürzung von 50 Prozent zulässig. 27. Sofortleistung Bei Schwerverletzungen ist eine Sofortleistung in Höhe von mindestens 10 000 Euro mit eingeschlossen. Ist das nicht der Fall, sollte sie zumindest optional abgeschlossen werden können. 28. Gesamtpunkte Rahmen- und Zusatzleistungen Für die Gesamtpunkte wurden die Wertungsbereiche 24-27 gezählt - sowie zusätzlich die Mitversicherung von "Kur- und Rehakosten bis mindestens 10 000 Euro", "Geruchssinn, Geschmackssinn" und "Behinderungsbedingter Mehraufwand". Darunter sind Umschulungsmaßnahmen, Umbau des Pkw und der Wohnung zu verstehen. Für die Kinder wurden zusätzlich "Rooming-in-Leistung für eine Begleitperson bis zum 14. Lebensjahr des versicherten Kindes" sowie "Beitragsfreie Fortführung der Unfallversicherung, wenn der Versicherungsnehmer (zum Beispiel ein Elternteil) verstirbt" geprüft. Policen für Erwachsene können maximal 1125 Punkte erreichen, Kinderpolicen 1325. 29. Punkte Bedingungen (normiert) Die Punktzahl der Kategorie Bedingungen ergibt sich aus der Summe der Teilbereiche Flexibilität, Leistungsauslöser, Sport und Freizeit, Gliedertaxe sowie Rahmen- und Zusatzleistungen. Das Ergebnis dieser Berechnung geht dann mit 35 Prozent in die Schlussbewertung ein. Dabei wird es - wie auch die Punkte der folgenden Kategorien - normiert, um eine einheitliche Summenbasis zu erhalten.

Progression

Welche Progressionshöhe und welcher -verlauf für den Einzelnen richtig ist, hängt von persönlichen Faktoren ab. Besteht etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann die Invaliditätssumme (Grundsumme) zugunsten einer höheren Progression niedriger gewählt werden. Besteht keine weitere Absicherung gegen Einkommensverlust, sollte die Grundsumme höher und die Progression eher moderat gewählt sein, damit auch bei geringeren Invaliditätsgraden eine entsprechende Leistung erbracht wird. Wichtig sind folglich ausreichend viele Möglichkeiten, die Progression zu wählen. Im Test wurden daher sowohl die Anzahl der Progressionsmöglichkeiten (mit jeweils 10 Punkten) als auch die Spanne bewertet. Dabei ist es relevant, dass die Spanne sowohl eine niedrige als auch eine hohe Progression abdeckt.

30. Punkte Progression (normiert) Der Mittelwert der niedrigsten und der Mittelwert der höchsten Progressionen dienten jeweils als 100-Punkte-Marke. Positives Abweichen vom unteren Mittelwert ergab einen Wert > 100, negatives Abweichen einen Wert < 100 (linear berechnet). Diese Methode wurde auch auf den Mittelwert der Maximalwerte angewandt. Die Punkte für die Progression gehen mit 25 Prozent in die Gesamtwertung ein.

Finanzielles

Für die Beitragshöhe ist der ausgeübte Beruf bzw. die Gruppe, in die er fällt, von Bedeutung. Die statistische Wahrscheinlichkeit für einen Unfall ist etwa in der Gruppe Handwerk höher als in der Gruppe Büroberufe, weshalb vergleichsweise höhere Beiträge zu leisten sind. Da die Berufs- und Gruppeneinteilung von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein können, haben wir Musterkunden vorgegeben, um vergleichbare Beiträge zu erzielen: Bei den Büroberufen - also in der weniger gefährdeten Berufsgruppe - steht ein Bürokaufmann im Fokus, bei den Handwerkern ein Tischler. Beide Personen (Geschlecht spielt keine Rolle) haben identische Rahmenbedingungen: Sie sind 35 Jahre alt und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Sie haben Anspruch auf eine Invaliditätssumme in Höhe von 100 000 Euro, eine Todesfallsumme von 20 000 Euro, eine Progression von 350 Prozent sowie Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld. Der dritte Testkunde ist ein sechsjähriges Kind. Es hat die gleiche Invaliditätssumme und Progression sowie eine Todesfallsumme von 10 000 Euro.
31. Jahresbeitrag Die dem Test zugrunde liegenden Beiträge sind die Beiträge für ein Jahr, ohne Boni und Zuschläge. Erhoben wurden sie durch Anfrage bei den verschiedenen Versicherungsunternehmen beziehungsweise Assekuradeuren.
32. Punkte Beitrag (normiert) Der Mittelwert der Beiträge zu den ausgewählten Tarifen diente jeweils als 100-Punkte-Marke. Positive Abweichungen vom unteren Mittelwert ergaben einen Wert > 100, negative Abweichungen einen Wert < 100 (linear berechnet), die Punkte wurden danach normiert. Die Punkte für den Beitrag gehen jeweils mit 40 Prozent in die Gesamtwertung ein.

Gesamtwertung

33. Gesamtpunkte (auf 100 % normiert) Die Summe aus normierten und gewichteten Punkten für die Kategorien Bedingungen, Progression und Beitrag ergeben die Gesamtpunktzahl, die für eine bessere Lesbarkeit auf 100 Prozent normiert wurde.
34. Noten Die Unfallversicherungen für Büroberufe, Handwerker und Kinder wurden wie folgt gewichtet: ab 89 Punkte: "sehr gut +"; ab 78 Punkte: "sehr gut"; ab 67 Punkte: "gut"; ab 56 Punkte: "befriedigend". Eine schlechtere Bewertung als die Note "befriedigend" erreichte keiner der hier getesteten Tarife.

Gesamtwertung: Alle 33 getesteten Anbieter finden Sie hier.

Unfallversicherungen für Büroberufe im Überblick finden Sie hier.

Unfallversicherungen für Handwerker im Überblick finden Sie hier.

Unfallversicherungen für Kinder im Überblick finden Sie hier.