Trotz der starken Kurseinbrüche bei Bitcoin und Co fordern Politiker vehement, die Spekulationsfrist bei Krypto-Anlagen abzuschaffen. Was Investoren jetzt beachten sollten

Der Hintergrund

Für Kryptodirektanlagen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Wer erworbene Coins erst nach Ablauf dieser Haltedauer verkauft, kassiert Gewinne steuerfrei. Nach Ablauf der Jahresfrist realisierte Verluste sind im Gegenzug nicht mit anderen Gewinnen steuermindernd verrechenbar. 

Steuerfreigrenze

Steuerrechtlich werden Bitcoin, Ethereum & Co als „anderes Wirtschaftsgut“ eingestuft. Werden Krypto-Investments bereits innerhalb von zwölf Monaten veräußert, gilt für die realisierten Gewinne die Steuerfreigrenze für private Ver-äußerungsgeschäfte (1000 Euro). Fällt der Gewinn aber nur einen Euro höher aus, ist in dieser Konstellation auf den gesamten realisierten Wertzuwachs der persönliche Steuersatz (Tarifsätze 14 bis 42 Prozent) fällig, abhängig vom individuell zu versteuernden Gesamteinkommen. 


Neue Meldepflicht

Der Bundestag hat im Herbst 2025 mit breiter Mehrheit die Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 8 in deutsches Recht beschlossen. Sie verpflichtet Kryptodienstleister, Nutzerdaten und Transaktionsinformationen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Bis zum 31. Juli 2027 müssen die ersten Meldungen für das Jahr 2026 erfolgen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder bis zu 50 000 Euro. Begründung des Gesetzgebers: Der dezentrale Charakter von Kryptowährungen erschwere die Besteuerung, besonders dann, wenn Investoren über ausländische Börsen handeln. 


Wechselnder Fokus in der Steuerdebatte

Sowohl Grüne als auch Linke reichten im Bundestags-Finanzausschuss Entschließungsanträge zur Abschaffung der Haltefrist ein, die beide vorerst mehrheitlich abgelehnt wurde. Mit SPD, Grünen und Linken gibt es zwar keine parlamentarische Mehrheit, die die Haltefrist im Alleingang kippen könnte. Aber die Haltung der CDU/CSU bei diesem Thema bleibt eher vage, während die AfD sich klar für die Beibehaltung der Steuerfreiheit nach einem Jahr ausspricht.  

Sollte die einjährige Haltefrist tatsächlich fallen, würden Kryptogewinne wie Aktiengewinne stets mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer belegt werden — insgesamt mit bis zu 27,98 Prozent. Eine steuerfreie Langzeithaltestrategie, die viele Bitcoin-Anleger derzeit verfolgen, wäre dann passé.


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Die Prognose

Auf Bitcoin-Investments in Deutschland steigt der steuerpolitische Druck. Die Zeichen verdichten sich, dass es keine Frage mehr ist, ob, sondern nur wann die Haltefrist fällt. Bis zum Sommer 2027 dürfte die geltende Regelung unanetastet beiben— und nach aktuellem Stand ist eine Abschaffung nicht beschlossen. Die Debatte kocht aber weiter, da Koalitionen wechseln und fiskalische Weichen bald anders gestellt werden könnten .


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