Das Bangen vieler Bankkunden um den nominalen Erhalt ihrer Ersparnisse geht weiter. Der Grund: Am 12. September tritt der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Sollte dort, wie von Analysten erwartet, der Negativzins für Einlagen von Banken bei der EZB von minus 0,4 Prozent weiter gesenkt werden, könnten sich Banken veranlasst sehen, einen Teil ihrer Mehrkosten an Privatkunden weiterzureichen.

Entweder in Form höherer Gebühren oder aber in Gestalt von Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten. Die Sparer müssten ihrer Bank dann Zinsen zahlen statt umgekehrt. Zwar betonte Commerzbank-Finanzchef Stephan Engels bei der Vorlage der Quartalszahlen: "Wir haben im Moment nicht vor, die negativen Zinsen an unsere Privatkunden weiterzugeben." Doch laut einer Umfrage des Finanzportals Biallo unter gut 1200 Banken und Sparkassen sind Negativ- oder Strafzinsen keineswegs tabu. 30 der knapp 170 Geldhäuser, die Biallo eine Antwort gaben, erklärten, sie nähmen bereits ein sogenanntes Verwahrentgelt, zu Deutsch: einen Strafzins von Privatkunden. Je nach Institut frühestens ab 100 000 Euro Anlagesumme. Normalsparer sind also nicht betroffen. Noch nicht.

So sehr Commerzbank-Manager Engels betont, sein Haus habe nicht vor, Strafzinsen für normale Sparer einzuführen, so sehr irritiert seine Ergänzung. Laut Reuters fügte er hinzu, sein Haus werde sich das Thema noch einmal ansehen, sollte sich am Markt ein Trend durchsetzen, Strafzinsen zu erheben. Soll heißen: Wenn andere Banken damit anfangen, könnte auch die Commerzbank umschwenken. Begründung: Andernfalls werde die Bank mit Einlagen überschüttet.

Ausweg Smartphone-Bank


Laut Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg könnten die Sparer aber auch auf ganz andere Ideen kommen. Sie könnten verstärkt Konten bei preisgünstigen Smartphone-Banken eröffnen. "Neue Direktbanken treten derzeit in den Markt, bieten entgeltfreie Girokonten und innovative Banking-Apps an", sagt Nauhauser. Davon könnten diejenigen Verbraucher profitieren, die Bankgeschäfte gern am Smartphone erledigen und auf "provisionsfinanzierte sogenannte Anlageberater verzichten können".

Nauhauser betont zudem, Negativzinsen für klassische Privatkunden seien nicht ohne Weiteres möglich. "Einlagen sind rechtlich Darlehen des Kunden an die Bank", erklärte er gegenüber €uro am Sonntag. Das Darlehensrecht kenne aber weder den Begriff Negativ- noch Strafzinsen. Die Verbraucherzentrale werde Beschwerden von Sparern nachgehen, "von denen rechtswidrige Entgelte verlangt werden". Seine Organisation werde "auch juristische Möglichkeiten" prüfen.