Mit bis zu 2000 Euro pro Jahr können Firmen ihre Mitarbeiter ab sofort steuerfrei am Unternehmen beteiligen. Diese Punkte sind wichtig

Der Hintergrund:

Die Zahl der Unternehmesgründungen in Deutschland ist in den vergangenen zwölf  Jahren deutlich gesunken. Viele Experten warnen bereits vor den langfristigen Folgen für Wirtschaft und Wohlstand hierzulande. Der Gesetzgeber will dem anhaltenden Negativtrend bei Unternehmensgründungen nun entschiedener  entgegentreten. Dafür soll Startups und Firmen mit starkem Geschäftswachstum  sowie kleineren und mittleren Unternehmen der  Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital spürbar erleichtert werden. 

Die gesetzlichen Grundlagen:

Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz, das der Bundesrat im November 2023 abgesegnet hat, wird der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterbeteiligungen ab 2024 von 1440 auf 2000 Euro erhöht. 

Keine steuerlichen Haltefristen:

Im Gesetzesentwurf war noch eine Mindesthaltefrist von drei Jahren vorgesehen. Verkaufen oder verschenken Mitarbeiter ihre Kapitalbeteiligungen früher, wäre die 25-prozentige Abgeltungsteuer dann nicht nur auf einen möglichen Veräußerungsgewinn, sondern auch auf den bis dahin steuerfrei belassenen Gehaltsanteil erhoben worden. Dies wurde in der letztlich verabschiedeten Fassung jedoch nicht übernommen: Mit der Neuregelung ab 1. Januar 2024 werden somit keine steuerlichen Haltefristen jeglicher Art eingeführt.

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Die Voraussetzungen:

Bedingung für den fiskalischen Bonus ist, dass es sich bei der gewährten Unternehmensbeteiligung um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt und sie allen Beschäftigten offensteht, die ein Jahr oder länger im Betrieb tätig sind. Zudem muss es eine Vermögensbeteiligung am Unternehmen des eigenen Arbeitgebers sein, die als steuerfreier „Sachbezug“ gewährt wird. 

Die Gestaltungsoption:

Die Kapitalbeteiligung muss dagegen von Unternehmen nicht zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Entgeltumwandlungen sind weiterhin möglich. 

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