Nach dem Aufstand gegen das Rentenpaket will Kanzler Friedrich Merz das Problem von einer Kommission lösen lassen. Doch schon im Auftrag steckt eine vergiftete Pille für Anleger: Geprüft werden nämlich auch zusätzliche Beiträge – auf Kapitalerträge und Mieten.

Die Diskussion um die Zukunft der gesetzlichen Rente nimmt Fahrt auf. Doch anders als gedacht – und von der Jungen Union gefordert– geht es nicht zuerst um Einsparungen bei den Rentnern – sondern um zusätzliche Einnahmen. Dabei stehen jetzt auch die Einkünfte von Privatanleger im Fokus. Die schwarz-rote Koalition lässt laut Medienberichten einen kontroversen Plan prüfen: Wie wäre es, wenn der Rentenbeitrag künftig nicht nur auf Löhne und Gehälter, sondern auch auf Einkünfte aus Mieten, Dividenden, Zinsen oder privaten Veräußerungsgewinnen erhoben würde? Bisher sind Kapitalerträge und Mieteinnahmen beitragsfrei.

Ziel einer Rentenreform muss sein, die Rentenkasse zu stabilisieren. Denn das deutsche Rentensystem steht unter Druck: Die Gesellschaft altert, die Zahl der Beitragszahler schrumpft, während die Zahl der Rentner steigt.


Ausgaben senken? Die Regierung sucht lieber nach Einnahmen

Das kann man lösen, indem man die Ausgaben senkt – indem man das Rentenniveau senkt (harte Variante) oder die Zeit des Rentenbezugs dadurch reduziert, dass alle länger arbeiten – und einzahlen – müssen.

Oder man blickt auf die Haben-Seite, wie die schwarz-rote Bundesregierung – und sucht nach neuen Einnahmequellen. Die Kommission soll offenbar prüfen, ob nicht durch die Einbeziehung von Mieten und Kapitalerträgen in die Beitragsbemessung kurzfristig mehr Geld in die Rentenkassen fließen – und so ein weiterer Anstieg der Beiträge auf Löhne und Gehälter verhindert werden. Doch Experten warnen: Der Effekt wäre nur vorübergehend, weil mit den zusätzlichen Beiträgen auch die Rentenansprüche steigen würden. Langfristig wäre der finanzielle Gewinn also wieder begrenzt.


Warnungen vor dem Bumerang-Effekt

Das ifo-Institut Dresden hatte 2023 eine solche Reform schon einmal durchgerechnet – mit ernüchterndem Ergebnis. "Die Mehreinnahmen für die Rentenkasse wären verschwindend gering", fasste damals der ifo-Forscher Joachim Ragnitz das Ergebnis zusammen.  Deutlich höhere Einnahmen ließen sich erzielen, wenn die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft oder weitere Personengruppen in die Rentenversicherung einbezogen würden, allen voran Selbständige und Beamte. Aber auch das führt zu einem Bumerang-Problem: Die Rentenansprüche der neuen Beitragsgruppen belasten die Rentenkasse später zusätzlich, zumal sie vermutlich viel höher ausfallen würden als der Durchschnitt. Das würde die Nachhaltigkeit der Rentenversicherung nicht wirklich verbessern.

Verfassung und Äquivalenzprinzip bremsen die wildesten Ideen

Die Rentenkommission soll im Dezember ihre Arbeit aufnehmen. Will sie die oben genannten Vorgaben umsetzen, müsste sie einen Weg finden, wie Beiträge auf Kapitalerträge erhoben werden können, ohne dass daraus automatisch höhere Rentenansprüche entstehen. Denkbar wäre etwa, dass auf Mieteinnahmen und Dividenden Beiträge gezahlt werden, diese aber nicht die spätere Rente erhöhen. Das jedoch würde das sogenannte Äquivalenzprinzip verletzen – ein Grundpfeiler der gesetzlichen Rente. Zudem könnten verfassungsrechtliche Probleme drohen, etwa wegen möglicher Ungleichbehandlung.

Was heißt das für Anleger?

Zunächst bleibt abzuwarten, wie und ob die Pläne umgesetzt werden. Wer jetzt schon Vorbereitungen treffen will, könnte sein Vermögen breit streuen und nicht allein auf Mieteinnahmen oder Dividenden setzen, um flexibel zu bleiben. Es gilt aber auch. Nur wegen eines noch unausgegorenen Voscrhlags sollte man nicht vorschnell hochrentable Anlagen über Bord werfen. Sachwerte wie Aktien und Immobilien bleiben gerad ein einem inflationären Umfeld langfristig attraktiv – auch wenn sich die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern sollten. Für Anleger heißt es also: Entwicklungen beobachten, Chancen nutzen – und das Portfolio regelmäßig überprüfen.

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