Leser fragen - die Redaktion antwortet Von Stefan Rullkötter

Der Fall: Für den Kauf einer Eigentumswohnung hatte ich im Jahr 2018 bei meiner Hausbank ein Baudarlehen mit 15jähriger Laufzeit aufgenommen. Wegen einer unerwarteten Erbschaft habe ich den Kredit vergangenes Jahr vorzeitig zurückgeführt. Mich ärgert, dass die Bank neben einer Vorfälligkeitsentschädigung auch für deren Berechnung eine zusätzliche Gebühr verlangt hat. Ist das zulässig?

Börse Online:  Das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten einer Bank gegenüber ihren Kunden. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az. 17 U 132/21). Erfolgreich geklagt hat ein Kreditnehmer, der von seiner Bank verpflichtet wurde, eine Pauschale von 100 Euro zu zahlen, wenn die Bank für sie die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung errechnen sollte.

Diese Klausel sei unwirksam, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung nicht vereinbar sei und Verbraucher unnangemessen benachteilige, entschieden die Richter. Die Bank sei schon deshalb nebenvertraglich verpflichtet gewesen, den Darlehensnehmer über die Höhe einer  Vorfälligkeitsentscheidung bei vorzeitiger Rückführung zu informiere, weil sie die Entschädigung mithilfe eines Computerprogramms ohne großen Aufwand errechnen konnte.

 In einem anderen Fall hat das Oberlandesgericht Saarbrücken aktuell entschieden, dass einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden kann, die im Kreditvertrag für den Fall der vorzeitigen Rückzahlung zwar wähnt wurde, deren Angaben zur Berechnung aber unzureichend waren Der klagende Kreditnehmer durfte somit darauf vertrauen, das Darlehen vorzeitig abzulösen, ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen, befanden die Richter (Az.4 U 134/21).

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