Hierzulande gibt es mehr als 20 börsennotierte Unternehmen, die ihre Dividenden 2025 ganz oder teilweise steuerfrei aus den Kapitalreserven zahlen wollen. Doch bei diesen Firmen hoffen Aktionäre jetzt vergeblich auf Ausschüttungen ohne Abzug...

Zahlung vom Einlagekonto

Voraussetzung für steuerfrei ausbezahlte Dividenden sind neben deren Beschluss auf der HV bilanzrechtliche Umstrukturierungen in der Vergangenheit. Dreh-und Angelpunkt ist das Einlagekonto, das die von den Anteilseignern geleistete Gesellschaftereinlagen von selbst erwirtschafteten Gewinnen eines Unternehmens trennt. Aktionäre bekommen so die Ausschüttung  „brutto für netto“ überwiesen. 

Die Steuerfalle

Die Unternehmen müssen den Bestand der steuerlichen Einlagekontos jährlich fortschreiben. Aus dem Grund kann sich dieser fiskalische Status kurzfristig ändern. 

Deutz: „Nur“ eine reguläre Ausschüttung

Beim Motorenhersteller Deutz war zunächst unklar, ob die Ausschüttung nach der HV am 8. Mai 2025 von einem steuerlichen Einlagekonto erfolgt. Im Jahr 2022 zählte das im MDAX gelistete Unternehmen zu dem Kreis der Firmen, die Dividenden vom steuerlichen Einlagekonto zahlten. Geplant ist die Dividendenzahlung 2025 nun aber wie in den Vorjahren als abgeltungssteuerpflichtige Standard-Dividende.

Synlab: Barabfindung statt Dividende

Die ordentliche Hauptversammlung eines Anbieters von medizinischen Diagnostikdienstleistungen, der bis Juli 2024 im SDAX gelisteten Synlab AG, findet  am 16. Mai 2025 statt. Synlab hat in der Vergangenheit Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto ausgeschüttet. Auf der Hauptversammlung steht aber ein Beschluss zum Squeeze-out auf der Tagesordnung. Beschlossen werden soll der Ausschluss der Synlab-Minderheitsaktionäre und die Übertragung von deren Anteilen auf die Ephios Bidco GmbH. Die Barabfindung der Minderheitsaktionäre wurde auf 13,11 Euro je Anteil festgesetzt. Für das Jahr 2025 gibt es von Synlab entsprechend keine Ankündigung einer Dividende.

TAG Immobilien: Nur Wahl zwischen Bar- und Sachdividende

Der im MDAX gelistete Immobilienkonzern galt dieses Jahr ebenfalls als Kandidat für eine steuerfreie Ausschüttung, plant  für das Geschäftsjahr 2024 nun aber eine abgeltungsteuerpflichtige Dividende von 40 Cent pro Aktie auszuzahlen. Der Vorschlag dazu soll auf der Hauptversammlung der TAG Immobilien  am 16. Mai 2025 abgesegnet werden. Die Auszahlung ist für den 17.Juni 2025 vorgesehen. Die Dividende wird nach Wahl der Aktionäre entweder ausschließlich in bar oder in der zur Begleichung der Steuerschuld für die Dividendenzahlung ausreichenden Höhe in bar und für den verbleibenden Teil der Dividende in Form von Aktien der Gesellschaft („Aktiendividende“) oder für einen Teil der Aktien des Aktionärs in bar und für den anderen Teil als Aktiendividende geleistet. 

Die steuerliche Behandlung

Langfristig profitieren von steuerfreien Ausschüttungen via Einlagekonto nur Anleger, die solche Dividendenpapiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben: Sie kassieren auch bei späteren Verkäufen ihre Kursgewinne abgabenfrei. Alle Aktionäre, die später eingestiegen sind, erzielen zumindest einen „Steuerstundungs“- Effekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen. Auf die Differenz zwischen dem so reduzierten Einstandspreis und Verkaufskurs wird dann Abgeltungsteuer zuzüglich Soli und eventuell Kirchensteuer (maximal 27,99 Prozent) fällig.

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