Mit besonderen Aktien, genannt BDCs („Business Development Companies“ ), erhalten Sie jeden Monat Dividende. Aber sind diese US-Aktien auch ein Steuerparmodell für deutsche Anleger?

Leser fragen - die Redaktion antwortet

Ich überlege in sogenannte BDCs („ Business Development Companies“) zu investieren, die monatlich eine Dividenden an Aktionäre zahlen. Denn diese müssen als regulierte Investmentfirmen mehr als 90 Prozent ihrer Gewinne ausschütten, zum Beispiel die US-Beteiligungsgesellschaft KKR. Dies führt in der Regel zu einer überdurchschnittlich hohen Dividenden-Rendite. Wenn BDCs als RIC (Regulated Investment Company) klassifiziert werden, sind Erträge auf Unternehmensebene steuerfrei. Kann ich hier als Privatanleger ebenfalls von fiskalischen Vorteilen profitieren?

BÖRSE ONLINE: Wir haben Steuerberater Anton Götzenberger aus Halfing bei Rosenheim dazu befragt :„Steuervorteile bei BDCs für in Deutschland steuerpflichtige Anleger gibt es im Vergleich zu herkömmlichen US-Aktien grundsätzlich nicht“ .

Auch wenn bei BDCs die Erträge brutto für netto vereinnahmt werden, kommen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger um eine Versteuerung der Erträge nicht umhin: Ausschüttungen an Empfänger außerhalb der Vereinigten Staaten werden dabei mit einem Quellensteuerabzug von 15 Prozent belegt. 

Gemäß deutsch-amerikanischem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können sich heimische Anteilseigner diese auf die deutsche Abgeltungssteuer (Steuersatz inklusive Soli und gegebennfalls Kirchensteuer: maximal 27,99 Prozent) anrechnen lassen. Die Anrechnung erfolgt entweder durch das in Deutschland ansässige Finanzinstitut oder aber, sofern die Anteile an der BDC bei einer im Ausland beheimateten Bank verwahrt werden, im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Lesen  Sie auch: Cleantech-Fonds - langfristiger Trend  ist intakt 

Ebenfalls zu beachten: Bei Dividenden der BDCs kann die steuerliche Behandlung variieren, denn einige Dividenden könnten als reguläres Einkommen versteuert werden, während andere als Kapitalgewinn gelten. Erst wenn festgestellt wurde, ob die Einnahmen eines BDCs Kapitalgewinne oder reguläres Einkommen sind, kann die steuerliche Berechnung in den USA abgeschlossen werden. Es ist daher nicht ungewöhnlich , dass eine Dividende eines BDCs kurz nach Gutschrift vom Online-Broker wieder zum Teil oder als Ganzes storniert wird. In den Folgetagen, wenn die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Anleger in diesen Fällendie endgültige Form der Dividende gutgeschrieben.

Lesen Sie weiter: Neues Urteil zur Erbschaftsteuer: Wer Anspruch auf die Kostenpauschale hat