Bei Dividenden aus Luxemburg wird die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet. Doch bei der bald anstehenden Ausschüttung des Medienkonzerns RTL Goup droht drei Aktionärsgruppen eine Steuerfalle.

Details zur Dividendenzahlung

Die RTL Group zahlt ihre Dividende für das Geschäftsjahr 2025 am 5. Mai 2026 aus. Um die Dividende zu erhalten, müssen Anleger die RTL-Aktie spätestens bis zur HV am 29. April  2026 im Depot haben. Der Ex-Tag ist der 30. April 2026. Die Höhe der Ausschüttung beträgt 5,50 Euro pro Aktie, die Dividendenrendite liegt wegen einer Sonderausschüttung (Verkaufserlös für Tochter RTL Nederland) dieses Jahr bei außergewöhnlich hohen 15 Prozent.

Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Da die RTL Group ihren Unternehmenssitz in Luxemburg hat, fällt bei der Dividende 2026 ausländische Quellensteuer in Höhe von 15 Prozent an. Auf Grundlage des deutsch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) wird die gezahlte Quellensteuer vollständig auf die deutsche Abgeltungssteuer (25 Prozent plus 5,5 Prozent Soli-Zuschlag und gegebenenfalls 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer) angerechnet. Die RTL- Dividende von 5,50 Euro pro Aktie wird somit netto um 15 Prozent reduziert, bevor die deutsche Besteuerung zum Tragen kommt. Dieses Procedere muss von den Depotbanken bei der Dividenden-Abrechnung berücksichtigt werden.

Steuerfalle für drei Aktionärsgruppen

Wer aber eine Nichtveranlagungsbescheinigung ("NV") für Kapitalerträge beim Finanzamt beantragt hat, für den entfällt die deutsche Abgeltungssteuer. In der Regel nutzen diese Ruheständler und minderjährige Kinder, deren Eltern eine NV für ihren Nachwuchs  beantragt haben. 

Gleiches gilt, wenn die Ausschüttung über einen Freistellungsauftrag (Singles bis 1000 Euro, zusammenveranlagte Partner bis 2000 Euro) bei der Depotbank abgedeckt ist und so abgeltungssteuerfrei bleibt. Die luxemburgische Quellensteuer von 15 Prozent bleibt in diesen Konstellationen bestehen, weil sie nicht auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden kann –  und wird dann von der RTL-Dividende abgezogen. 

Hoher Aufwand für Erstattung

In diesen Fällen können via Erstattungsverfahren in Luxemburg zuviel gezahlte Abgaben zurückgeholt werden. Das Antragsverfahren in Luxemburg gilt aber als bürokratisch aufwendig und wird von Depotbanken oft nicht unterstützt. Für Privatanleger lohnt sich der Aufwand meist nur bei größeren Dividendensummen.

So mühsam gibt es Geld zurück

Für Rückerstattungen ist das luxemburgische Formular "901-Bis" zu verwenden. Folgende Unterlagen sind erforderlich, die über das Portal des Bundeszentralamts fürs Steuern (www.bzst.de) herunterladbar sind.   

- Ansässigkeitsbescheinigung vom deutschen Finanzamt

- Nachweise der Dividendenzahlungen (über den Depotauszug) 

- Ausgefülltes Antragsformular in französischer Sprache 

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