Teile des Heizungs-Gesetzes treten in Kraft, eine neue Pfandpflicht kommt und der Mindestlohn steigt. Im Januar ändert sich für Verbraucher so einiges. Es gibt neue Belastungen aber auch Entlastungen. BÖRSE ONLINE gibt einen Überblick über die 20 Änderungen ab Januar 2024, die Geld und Finanzen betreffen.

Eine erste gute Nachricht vorweg: Zahlreiche Wirtschaftsforschungsinstitute rechnen im Verlauf des neuen Jahres mit einer deutlichen Abschwächung der Inflation. Der Sachverständigenrat prognostiziert für 2024 einen Anstieg der Verbraucherpreise von nur noch 2,6 Prozent und ein moderates Wachstum von 0,7 Prozent.
Das neue Jahr könnte deshalb finanziell besser laufen als die Vorjahre. Bereits im Januar gibt es einige Änderungen, die sich in den Geldbeuteln der Verbraucher positiv bemerkbar machen. Allerdings gibt es auch einige Belastungen.

Änderungen bei Einkommenssteuer

Für die Bürger in Deutschland gibt es 2024 mehr netto vom brutto. Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt von 10.908 auf 11.604 Euro. Angehoben wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag. Der Eckwert für die Spitzensteuer von 42 Prozent steigt auf 66.761 Euro (2023: 62.810 Euro).

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.

Durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung für gesetzlich versicherte Gutverdiener: bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro um jährlich 16 Euro, bei 70.000 um 234 Euro, bei 90.000 um 488 Euro, bei 100.000 um 552 Euro.

Höhere CO2-Abgabe

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 45 Euro je Tonne, was das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas verteuert. Auch mit steigenden Spritkosten ist zu rechnen. Nach Angaben des ADAC könnte der Liter Benzin durch den Anstieg des CO2-Preises zum Jahreswechsel um rund 4,3 Cent teurer werden. Diesel-Fahrer müssen mit einem Plus von rund 4,7 Cent rechnen.

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Energiepreisbremsen fallen weg

Die Strom- und Gaspreisbremsen fallen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energie-Verbraucher ohnehin keine Rolle mehr. Im Übrigen kann ein Wechsel des Stromanbieters (via Verivox oder Check24) einiges an Einsparungen bringen.

In Neubaugebieten werden vorzugsweise Wärmepumpen eingebaut.
Foto: brebca/iStock
In Neubaugebieten werden vorzugsweise Wärmepumpen eingebaut.

Heizungen bei Neubauten

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubau-Gebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Keine E-Auto-Förderung mehr

Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos fällt weg. Anträge konnten bis einschließlich 17. Dezember gestellt werden.

Höhere Steuern bei Restaurant-Besuchen

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7,0 Prozent. Essengehen dürfte also teurer werden.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Für Milch oder Milchmischgetränke greift ab 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

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Höherer Mindestlohn

Nach oben geht es ab 1. Januar für die Arbeitnehmer beim Mindestlohn. Der steigt zum 1. Januar um 41 Cent auf 12,41 Euro je Stunde. Auch bei branchenspezifisch in Tarifverträgen festgelegten Mindestlöhnen können sich viele Beschäftigte über eine Anhebung freuen, unter anderem Dachdecker, Gebäudereiniger, Maler sowie Pflege-Hilfs- und -Fachkräfte.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohn-Erhöhung wird auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs angehoben. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Die Mindestvergütung für Auszubildende steigt ab 2024.
Foto: Börsenmedien AG
Die Mindestvergütung für Auszubildende steigt ab 2024.

Azubi-Lohn steigt

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Kinderzuschlag steigt

Familien mit geringem Einkommen können mehr Unterstützung vom Staat erhalten. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

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Bürgergeld steigt

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger werden ab Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 Euro auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Krankenkassenbeiträge dürften leicht steigen

Die Bundesregierung hat den Orientierungswert für Krankenkassen um 0,1 Prozentpunkte auf nun 1,7 Prozent erhöht. Die genaue Höhe legen jedoch die Kassen selbst fest. Die Techniker Krankenkasse etwa, mit elf Millionen Versicherten die größte in Deutschland, will ihren Beitrag stabil halten (1,2 Prozent). Auch die DAK lässt ihren Zusatzbeitrag unverändert (1,7 Prozent). Eine deutliche Erhöhung plant derweil die Barmer. Die mit mehr als acht Millionen Versicherten zweitgrößte Krankenkasse will ihren Zusatzbeitrag um 0,69 Prozentpunkte auf 2,19 Prozent anheben.

Pflegegeld steigt
Pflegegeld steigt

Pflegegeld in häuslicher Pflege steigt

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Pflegekasse erhöht Zuschläge in Heimen

Für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Altersgrenze bei Rente steigt

Die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

E-Rezept verpflichtend

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Elektronischer Reisepass statt Kinder-Reisepass
Foto: vvvita/iStockphoto
Elektronischer Reisepass statt Kinder-Reisepass

Ende für den Kinderreisepass

Kinder-Reisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden.

Bahn-Streik

Mit großer Wahrscheinlichkeit müssen Bahn-Kunden nach dem Jahreswechsel mit längeren Streiks der Lokführer-Gewerkschaft GdL rechnen. Diese sind laut GDL ab 8. Januar möglich und könnten zunächst drei bis fünf Tage dauern. In einer Urabstimmung hatten 97 Prozent der teilnehmenden Mitglieder für unbefristete Streiks gestimmt. Die GdL fordert mehr Geld und zusätzlich eine Arbeitszeit-Verkürzung.

(Mit Material von dpa-AFX)