Die niederländische Spezialchemiefirma OCI hat im Jahr 2025 wesentliche Teile ihrer Unternehmenswerts durch Sonderausschüttungen an die Aktionäre zurückgegeben. Ein Anleger bekommt jetzt vom Finanzamt die einbehaltene Steuer zurück.
Die Hintergründe
Infolge des Verkaufs von Unternehmensbereichen wie dem Methanex-Deal/Ammoniak-Geschäft hat OCI Sonderausschüttungen vorgenommen. Die Strategie dahinter: Den Verkauf von Geschäftsteilen in Barmittel für die Aktionäre (insgesamt bis zu 1,1 Milliarden US-Dollar) umzuwandeln.
Das Unternehmen ist im Düngegeschäft tätig. Hier waren die Preise damals unter Druck geraten, OCI schnitt wegen der günstigen Rohstoffbasis recht gut ab. An der Börse wurde das nicht gewürdigt. Die einzelnen Firmenteile waren mehr wert, als das Ganze.
Das hat sich OCI schon in der Vergangenheit zu Nutze gemacht und Beteiligungen zu hohen Preisen verkauft, die Mittel über Aktienrückkäufe, Dividenden und Kapitalrückzahlungen an Aktionäre zurückgegeben. Dies soll möglichst steuerschonend geschehen.
Im Jahr 2025 zahlte OCI Anteilseignern eine sehr hohe Dividende, laut Berichten umgerechnet 7,06 bis 8,24 Euro pro Aktie.
Sonderausschüttung in Tranchen
• 5. September 2025: Eine signifikante außerordentliche Barausschüttung in Höhe von ca. 3,31 US-Dollar pro Aktie wurde ausgezahlt, basierend auf dem Ex-Tag vom 18. August 2025.
• Ende 2025/ Anfang 2026 : Eine zweite Tranche von bis zu 300 Miillonen US-Dollar war angekündigt, teils über Sonderdividenden und potenziell Aktienrückkäufe
Steuerliche Behandklung der Sonderausschüttungen
„Anleger sollten prüfen, wie die inländische Depotbank die OCI-Sonderzahlungen in der Jahressteuerbescheinigung behandelt – ob als steuerpflichtige Dividende oder steuerfreie Kapitalrückzahlung“, rät Steuerberater Anton Götzenberger aus Halfing bei Rosenheim, der auf fiskalische Fragen bei Kapitalanlagen spezialisiert ist.
Wenn die Depotbank diese als Dividende behandelt, muss in der Einkommensteuererklärung für das entsprechend Veranlagungsjahr eine Berichtigung via Anlage KAP angezeigt werden.
Ebenfalls zu beachten: Bei der Dividendenregelung ist das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland- Niederlande maßgeblich, Die Niederlande erheben 15 Prozent Quellensteuer auf Dividenden. Diese werden auf die in Deutschland fällige Abgeltungsteuer (25 Prozent) angerechnet.
Erfolg beim Fiskus
Nun hat das Finanzamt Leipzig bei einem in Deutschland steuerpflichtigen OCI-Aktionär in mehreren Schritten die Steuerbescheide geändert und die Dividende aus der Kapitalrückzahlung nicht mehr besteuert. In dem konkreten Fall ging es um rund 900 Euro einbehaltene Steuern, die nun erstattet worden sind.
Fazit
"Der Fall zeigt: Nur wenn Anleger nur sich wehren und entsprechend argumentieren, bekommen sie vom Fiskus zuviel gezahtle Abgaben zurück", bilanziert Steuerexperte Anton Götzenberger.
Lesen Sie auch:
Hohe steuerfreie Dividende: Dieser MDAX-Konzern schüttet ohne Abzug aus