In Deutschland sind Kryptowährungen nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Doch die große Frage, die sich stellt, ist: Wie lange eigentlich noch? Vor Kurzem sind neue Pläne aus Berlin bekannt geworden, die Haltern von Bitcoin, Ethereum & Co. gar nicht gefallen dürften.
Gewinne bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen sind per Gesetz in Deutschland nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei, genauso wie bei physischem Gold, Kunstwerken & Co.
Allerdings gibt es in Berlin vonseiten der Linken und Grünen nun einen Vorstoß, dies zu ändern, was zu einem Steuerschock für Krypto-Anleger führen könnte.
Kommt der Steuerschock für Krypto-Anleger?
So sagte Max Lucks, Bundestagsabgeordneter Bündnis 90/Die Grünen, in einer Debatte um die DAC-8-Richtlinie (Weitergabe von Informationen über Kunden durch Krypto-Dienstleister):
“In Deutschland wurden 2024 47 Milliarden Euro Krypto-Gewinne erzielt – Davon waren aber nur 17 Milliarden Euro steuerpflichtig, weil für Krypto eine Spekulationsfristausnahme angewandt wird, die eigentlich für Kunstwerke oder Armbanduhren gedacht ist. Und ja, das ist deshalb ein Skandal, weil es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit ist. […] Die Krypto-Lücke kostet uns Milliarden und sie ist ungerecht – sie muss beendet werden.”
Die Linken schlossen sich dieser Argumentation wenig später an und forderten ebenfalls eine Änderung der Steuergesetze. Auch Teile der SPD hatten sich in den vergangenen Wochen positiv gegenüber dieser Idee geäußert. Zwei Entschließungsanträge von Linken und Grünen waren allerdings in dieser Woche vom Bundestag abgelehnt worden.
Umverteilungspläne in Berlin
In Deutschland wird also erneut der Ruf nach höheren Abgaben laut, wobei ausgerechnet von dem Geld etwas abgegeben werden soll, das bereits im Vorfeld bei der Einnahme (Gehalt & Co.) versteuert worden ist.
Sicherlich genießen Kryptowährungen eine bevorzugte Besteuerung in Deutschland, beispielsweise gegenüber Aktien. Allerdings ist dies kein Anlass, die Belastungen der Bürger noch weiter nach oben zu schrauben, sondern vielleicht vielmehr ein Denkanreiz, zu überlegen, ob beispielsweise die Steuerfreiheit bei einer Spekulationsfrist bei Wertpapieren nicht wieder eingeführt werden sollte.
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