Wer Vermögen besitzt, soll künftig belegen, dass es legal erworben wurde. Diese Beweislastumkehr sieht eine geplante Neuregelung vor. Was Anleger jetzt beachten müssen.
Der Hintergrund:
Bisher müssen grundsätzlich Behörden die Legalität oder Illegalität von Vermögenswerten nachweisen. Ziel der von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) initiierten Gesetzesinitiative ist es, gegen organisierte Kriminalität und Geldwäsche effektiver vorzugehen, indem finanzielle Mittel krimineller Netzwerke abgeschöpft werden. Wer Vermögen besitzt, dessen Herkunft unklar ist, muss künftig nachweisen, dass dieses Vermögen legal erworben wurde. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, soll das Vermögen leichter einziehbar werden.
Die Kontroverse:
Befürworter sehen in der geplanten Neuregelung ein starkes Mittel gegen Clan-Kriminalität. Kritiker warnen vor einer Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte und möglichen Missbrauchsrisiken, wenn der Staat präventiv, ohne gerichtliche Verurteilung, auf Vermögen zugreifen kann. Sie bemängeln auch, dass die Umkehr der Beweislast einen Bruch mit der deutschen Rechtstradition und den Grundrechten darstellt, etwa dem Eigentumsschutz und der Unschuldsvermutung.
Der Zeitplan:
Die geplante Neuregelung, die als "Gesetz zur Beweislastumkehr" oder "Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität mit Fokus auf Vermögenseinzug" tituliert wird, befindet sich in der Vorbereitung. Weitere Details zu konkreten Gesetzes-Formulierungen und Zeitplänen sind noch nicht veröffentlicht. Im Bundesrat ist der 21. November 2025 als nächster fester Termin für Beratungen vorgesehen- Konkrete Termine, an denen das Gesetz im Bundestag debattiert wird, sind derzeit noch nicht öffentlich bekannt oder festgelegt. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist am 19. Dezember 2025 angesetzt.
Die mögliche Alternative:
Statt Investoren in die Pflicht zu nehmen, den legalen Erwerb von Vermögen nachzuweisen, schlagen Kritiker der Neuregelung vor, der Staat könnte bestehende rechtsstaatliche Instrumente wie steuerliche Betriebsprüfungen intensivieren. Das würde die Staatseinnahmen steigern und Steuerstraftaten effektiver bekämpfen. Der Schaden durch Steuerhinterziehung liegt nach aktuellen Schätzungen zwischen 75 und 125 Milliarden Euro pro Jahr. Das entspricht etwa 7,5 bis 12,5 Prozent der jährlichen Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden. Von den hinterzogenen Steuern wird aber derzeit nur ein Bruchteil zurückgeholt. Ursache dafür sind auch personelle Engpässe in der Finanzverwaltung.
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