Mit den Gehaltsabrechnungen Ende Januar realisieren manche Arbeitnehmer erst, wie teuer ihre Krankenkasse in diesem Jahr geworden ist. Wer jetzt noch schnell reagieren kann – und welche Versicherten sogar ein Sonderkündigungsrecht besitzen.
Dass die Krankenkassenbeiträge zum 1. Januar 2026 zum Teil empfindlich gestiegen sind, sollte jeder Versicherte mittlerweile mitbekommen haben. Auch BÖRSE ONLINE hat darüber frühzeitig und mehrfach berichtet.
Doch wie stark der höhere Zusatzbeitrag bei ihnen ins Kontor schlägt, das haben viele Versicherte erst in dieser Woche gemerkt – als sie ihre Gehaltsabrechnung für Januar erhielten.
So können Versicherte jetzt noch reagieren
Die gute Nachricht: Sie können jetzt noch reagieren. Dazu sollten Sie noch bis zum 31. Januar bei ihrer Krankenkasse kündigen und den Wechsel zu einer anderen, günstigeren Kasse in die Wege leiten. Denn die Leistungen der gesetzlichen Kassen untereinander unterscheiden sich kaum, der Leistungskatalog ist gesetzlich festgelegt.
Besonders praktisch: Die Abwicklung des Wechsels übernimmt ihre neue Kasse. Um sicher zu gehen, dass Sie die Wechselfrist zum 31. Januar noch einhalten, sollten Sie dennoch auch persönlich kündigen.
Wichtig: Eine Kündigung ist grundsätzlich – auch während des Jahres – immer zum übernächsten Monatsende möglich. Wer also im Januar kündigt, verlässt seine Kasse zum 31. März und ist ab dem 1. April bei der neuen Krankenkasse versichert.
Schnell sein! Diese Gruppe hat ein Sonderkündigungsrecht
Im Falle der jüngsten Beitragserhöhungen gibt es zudem ein Sonderkündigungsgrecht. Dieses gilt für Versicherte, die innerhalb der letzten zwölf Monate schon einmal die Krankenkasse gewechselt haben. Normalerweise dürfen sie vor Ablauf von von zwölf Monaten nicht schon wieder wechseln. Es sei denn der Beitrag steigt – so wie jetzt bei den meisten Krankenkassen zum 1. Januar geschehen. Deshalb darf diese Gruppe jetzt ausnahmswesie auch noch bis zum 31. Januar kündigen. Sie wären dann ebenfalls ab April in der neuen Kasse versichert.
Bis zu 44 Euro Ersparnis bei 4000 Euro brutto
Ein Wechsel kann zig Euro im Monat ausmachen. So verlangt die derzeit günstigste, bundesweit geöffnet Krankenkasse, die BKK Firmus, inklusive Zusatzbeitrag einen Gesamtbeitrag von 16,78 Prozent. Da sich der Arbeitgeber bei Angestellten hälftig daran beteiligt, entfallen auf Sie 8,39 Prozent. Bei einem Bruttoeinkommen von monatlich 4000 Euro sind das 335,60 Euro pro Monat. Im Vergleich dazu verlangt die aktuell teuerste Krankenkasse 18,99 Prozent. Die Hälfte davon sind 9,495 Prozent, was bei 4000 Euro brutto einen Monatsbeitrag von 379,80 Euro ergibt, Das sind 44,20 Euro mehr.
Aufgrund der Absetzbarkeit von Sonderausgaben ergibt sich netto, nach Steuern, ein etwas geringerer Differenzbetrag. Trotzdem steht am Ende eine erhebliche, monatliche Ersparnis zu Buche –– die den Aufwand für einen kleinen Preisvergleich und ein Kündigungsschreiben durchaus rechtfertigt.
Vergleichsportale wie gesetzlichekrankenkassen.de helfen Ihne beim Vergleichen – und nehmen ihnen den Aufwand für die Kündigung auch noch ab.
Und sollte es Ihnen zum 31. Januar zu knapp sein – dann gilt im Februar für die meisten Versicherten wieder die zweimonatige Kündigungsfrist.
Hier finden Sie eien Überblick zu den günstigsten und teuersten Krankenkassen in Deutschland
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Am besten wäre es, wenn Sie die monatliche Ersparnis aus dem Wechsel Ihrer Krankenkasse gleich investieren. Dafür bietet sich ein ETF-Sparplan mit montalichen Raten an. Die günstigsten Anbieter mit den meisten kostenlosen ETF-Sparplänen finden Sie im aktuellen Broker-Vergleich von BÖRSE ONLINE.
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