Am 30. September werden 115 Staaten Daten zu Finanzkonten an die deutsche Finanzverwaltung melden. Ab dem kommenden Jahr sind auch Kryptoinvestments Teil des Automatischen Informationsaustausches (AIA). Diese Details sind für Anleger wichtig 

Zeitplan für die Umsetzung

Nach Vorgabe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( OECD) wird der AIA auf Krypto-Investments erweitert. Dies wurde in der EU-Amtshilferichtlinie „DAC 8“ bereits 2023 beschlossen. Ab dem Steuerjahr 2026 wird eine neue Meldepflicht für Krypto-Transaktionen eingeführt, der Anbieter und Dienstleister erstmals zum Stichtag 30. September 2027 nachkommen müssen. 

Meldepflichtige Krypto-Anlagen

Neben Direktinvestmens in Bitcoin, Ethereum und Co werden auch Finanzprodukte wie Krypto- ETCs sowie Tokens und digitale Zentralbankwährungen Teil des AIA sein. Auch die Anbieter von Kryptodienstleistungen unterliegen der Meldepflicht. 

Transaktions-Nachverfolgung

Ist die Adresse der digitalen Brieftasche (Wallet) bekannt, lassen sich alle darüber getätigten Krypto-Transaktionen nachverfolgen. Via Datenanalyse können Finanzbehörden weltweit die steuerlich relevanten Informationen ermitteln und melden. 


Extra-Meldepflicht bei Währungs-Wechsel

Wenn Anleger Fiat-Geld, etwa Euro oder US-Dollar, auf einer Krypto-Börse einzahlen oder von dort abheben, kann die Bank dies dem Finanzamt melden. In vielen Ländern sind Banken und Finanzinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Transaktionen zu melden. Grundlage bilden Gesetze zur Verhinderung von Geldwäsche sowie zur Anti-Terror-Finanzierung. 


Crypto-Asset Reporting Framework (CARF):

Der 2023 eingeführte CARF wird 2025 technisch und inhaltlich weiterentwickelt, um den internationalen Austausch von Daten zu Kryptowerten sicherzustellen. Das Ziel ist, die Steuerflucht mittels kryptobasierter Vermögenswerte zu erschweren. Die Integration von CARF- und CRS-Regeln trägt zur Angleichung der Meldepflichten bei und sorgt für globale Konsistenz. 


Aktuell meldepflichtige Daten

Die zwischen den nationalen Finanzbehörden aktuell ausgetauschten Daten sind bereits vielfältig. Grundlage ist der internationale Standard CRS („Common Reporting Standard“): Neben den Stammdaten von Bankkunden mit Wohnsitz im Ausland - darunter Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikations- und Kontonummern — sind auch die Jahresendsalden von Konten sowie die Zins- und Dividendenerträge zu übermitteln. Sämtliche meldepflichtigen Angaben haben neben den Banken auch Depotverwahrstellen, Stiftungen, Trusts im Ausland und Versicherungen zu liefern. Policenanbieter müssen zusätzlich Einnahmen ihrer Kunden aus rückkauffähigen Lebens- und Rentenversicherungen sowie Bar- oder Rückkaufwerte melden.

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