Private Equity (PE) ist eine Anlageklasse für institutionelle Investoren. Vor einigen Jahren wurden mehrere Zertifikate aufgelegt, welche die Anlageform Privatleuten zugänglich machen. Obwohl die Papiere sich vorwiegend positiv entwickelten, wurden diese inzwischen peu à peu von den Emittenten gekündigt.

Eines der letzten ist das P³-Zertifikat der Commerzbank (ISIN: DE 000 173 499 4). Das Zertifikat ist hier nur die Hülle, darunter liegt ein PE-Portfolio mit vielen Positionen, das von der Schweizer PE-Gesellschaft Partners Group gemanagt wird.

Nun hat die Commerzbank den Zertifikate-Inhabern das Angebot gemacht, ihre Papiere zurückzugeben. Bis zum 30. November müssen sich diese entscheiden, ob sie das P³-Zertifikat kündigen oder nicht. Die Bank hat aber nicht erklärt, welche Vor- und Nachteile Anleger davon haben, was einige Investoren ratlos zurückließ.

Die Kündigung ist interessant, weil das Zertifikat an der Stuttgarter Börse aktuell um 26 Prozent unter seinem inneren Wert (NAV) von 3.542 Euro notiert. Anleger würden die Papiere dann zum höheren NAV zurückgezahlt bekommen und einen hübschen Gewinn einstreichen.

Die Sache hat aber einen Haken: Eventuell kann es lange dauern, bis sie ihr Geld wiedersehen. Am schnellsten geht es, falls weniger als 15 Prozent der noch ausstehenden 93.077 P³-Zertifikate gekündigt werden. Dann erhalten alle Anleger, die gekündigt haben, spätestens bis Ende 2022 den NAV bezahlt. Das ist aber unwahrscheinlich, da mit einer höheren Kündigungsquote zu rechnen ist.

Lange Rückzahlungsdauer

Werden mindestens 15 und weniger als 80 Prozent der Papiere an die Commerzbank zurückgegeben, dauert es weit länger. Die Zertifikate werden nach und nach innerhalb von elf Jahren spätestens bis Ende 2031 zum dann jeweils gültigen künftigen NAV veräußert, das Geld wird an die Anleger ausgezahlt. Das gekündigte Portfolio wird bis dahin weiterhin von Partners Group gemanagt. Im Regelfall steigt der zukünftige NAV, garantiert ist das nicht. Im Ausnahmefall kann er auch sinken.

Nachteilig ist, dass es für die gekündigten Zertifikate nach dem 30. November keinen Börsenhandel mehr gibt. Anleger können ihre Papiere also nicht mehr selbst veräußern.

Neben der langen Rückzahlungsdauer tragen sie zusätzlich das Emittentenrisiko. Wird die Commerzbank insolvent, erhalten Anleger nur noch einen Teil oder nichts mehr von ihrem Kapital zurück. Bei beiden vorher beschriebenen Fällen bleiben die nicht gekündigten Zertifikate börsennotiert.

Das ist anders, wenn mindestens 80 Prozent der P³-Papiere zurückgegeben werden, oder der Wert der noch nicht gekündigten Zertifikate zum 30. November unter 100 Millionen Euro fällt. Aktuell wäre das bei einer Kündigungsquote von 70 Prozent der Fall.

Dann kann der Emittent (aber er muss nicht) auch die nicht zurückgegebenen Papiere "zwangskündigen". Alle Papiere wären dann nicht mehr börsennotiert. Die Anleger, die sich nicht von ihren Zertifikaten trennen wollen, müssen dann ebenso wie die Mehrheit der Investoren, die gekündigt haben, im Extremfall bis 2031 auf ihr Geld warten. Nach dem Motto: mitgefangen, mitgehangen.

Nach Auskunft der Commerzbank haben sie aber noch die Möglichkeit, nach einer Bekanntmachung des Emittenten innerhalb einer kurzen Frist ihre P³-Zertifikate an der Börse oder anderweitig zu verkaufen.